Es ist schon mehrfach in den vergangenen Tagen über den Beschl. des BVerfG v. 22.02.2011 – 1 BvR 409/09 berichtet worden (vgl. hier und hier), mit dem das BVerfG dem Land NRW in einem Verfahren auf Bewilligung von PKH eine Abfuhr erteilt hat.
Darum nur kurz. Es ging mal wieder um die Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen menschenunwürdiger Haftunterbringung. Der Beschwerdeführer hat PKH für eine Amtshaftungsklage gegen das Land NRW wegen menschenunwürdiger Unterbringung in zwei Justizvollzugsanstalten, in denen er sich zunächst in Untersuchungshaft und später in Strafhaft befunden hatte, beantragt. Wenn man dann liest, wie es dort aussah – zwei Gefangene teilen sich eine Zelle mit einer Grundfläche von 8 qm, die Toilettenschlüssel in einer Ecke war nur durch eine verstellbare Holzwand abgedeckt, einen Meter davon entfernt musste gegessen werden – dann fragt man sich, warum ein solches Verfahren eigentlich erst bis zum BVerfG gehen muss.
Traurig, traurig…
Die Bundesrepublik oder ist das ein spezielles Problem des Landes NRW?
„Thenhausen aus Bielefeld wirkte dennoch zufrieden. Der Jurist vertritt zurzeit noch rund 200 Ex-Häftlinge der JVA Münster.“
Quelle:
http://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/region/hierundheute/art1544,1024910
ist es in anderen Bundesländern besser?
Weiß ich nicht, war nur eine Frage, weil mir die Mandatsanzahl des Kollegen auffiel, der offenbar auch in dem von Ihnen genannten Ausgangsbeitrag der Klägervertreter im Zivilprozess und Vertreter des BF bei der Verfassungsbeschwerde ist.
Die Neigung von Zivilrichtern, PKH für Amtshaftungsklagen gegen den eigenen Brötchengeber zu bewilligen, zumal für solche von Straftätern, ist denkbar schwach ausgeprägt. Siehe auch Gäfgen ./. Land Hessen.