M.E. waren wir das erste und lange auch wohl das einzige Blog, das sich um das Verfahren ./. Lucas in Augsburg gekümmert hat. Inzwischen haben aber auch andere Blogs das Verfahren entdeckt.
So hat der Kollege Flauaus in der vergangenen Woche dazu Stellung genommen, der Kollege Fischer hat noch mal auf den „Urteilstermin“ hingewiesen und zur „Sanktionsschere“ ausgeführt, der Kollege Hönig dann auf die Resolution des 35. Strafverteidigertages vom vergangenen Wochenende, die der Kollege Nebgen heftig als zu vorschnell bzw. zu resolut kritisiert.
Die Kommentatoren beim Kollegen Nebgen sprechen gar teilweise von einem Eingriff in ein laufendes Verfahren. Letzteres sehe ich nicht. Warum sollen Verteidiger nicht eine „Untersuchung“ fordern dürfen, bevor das Verfahren – so oder so – beendet ist. Allerdings: Ich glaube nicht, dass es eine solche geben wird, denn dann müsste sich die Staatsanwaltschaft ja wohl mit der Frage auseinandersetzen, warum eigentlich der „Terminsbericht“ der Sitzungs-StAin aus dem Ursprungsverfahren erst so spät Eingang in das Verfahren ./. RA Lucas gefunden hat.
Auf den Ausgang des Verfahrens Lucas darf man allerdings nach wie vor gespannt sein, denn eins ist sicherlich richtig: Es geht auch um die Frage der Glaubwürdigkeit von Richtern.
Der liebe Kollege Fischer hat leider nicht alles so richtig mitbekommen, z.B. weder den Nachnamen (Lucas, nicht Ernst) noch den Kanzleisitz (München, nicht Augsburg) des Angeklagten. Aber wenn man damit beschäftigt ist, Verschwörungen bei jurablogs-Rankings aufzudecken, fehlt einem wohl die Zeit für solche Details 😉