Kurz zusammengefasst ist am 4. Hauptverhandlungstag zwischen 9:00 Uhr bis ca. 11:00 Uhr folgendes geschehen:
- Es wurde festgestellt, dass verschiedene Zeugen (Redakteure) von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Auf sie wurde verzichtet.
- Es wurde dann Rechtsanwalt Wächtler, einer der beiden Verteidiger von Rechtsanwalt Lucas, als Zeuge vernommen, der über ihm berichtete Gespräche mit Kollegen, die diese im Ausgangsverfahren mit Mitgliedern der Kammer geführt hatten – die Kollegen waren dort z.T. als Zeugenbeistand tätig – berichtet hat. In diesen Gesprächen sei – so Rechtsanwalt Wächtler – schon von „Angeboten“ der Kammer die Rede gewesen.
- Die Verteidigung hat dann einen Beweisantrag gestellt, der darauf abzielt, den „Sitzungsbericht“ der Sitzungsvertreterin im Ausgangsverfahren „über den Verlauf der Hauptverhandlung“ ggf. zu beschlagnahmen und dann anschließend zu verlesen. Die Staatsanwaltschaft hat die Zurückweisung dieses Antrags beantragt. Es handele sich um Teile der Handakten der Staatsanwaltschaft, die nicht beschlagnahmt werden könnten. Hintergrund dieses Antrags dürfte sein, dass die Verteidigung damit die Zeugenaussagen des Berichterstatters und der Sitzungsvertreterin gegenüberstellen und Sachverhalt festschreiben will. Die Kammer wird gesondert über diesen Antrag entscheiden.
Am 04.03.2011 geht es weiter mit der Verlesung von Urkunden.
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