Archiv für den Monat: Januar 2011

Bloggertreffen in HH mutiert zu „Wir retten eine geldlose Mausi“

Mal was ganz anderes:

Am vergangenen Freitag war ich zum Referieren in Hamburg. Also eine gute Gelegenheit nach getaner Arbeit zum Small Talk mit Bloggerkollegen, hatte ich mir gedacht. Gedacht, getan und schon war der Kontakt zur Creme de la Creme der juristischen Blogger aufgenommen. Zu „Mausi“/meiner Freundin –  alias Kollegin Rechtsanwältin Braun – und zum Kollegen Rechtanwalt Nebgen. Und oh Wunder, wir haben tatsächlich einen Termin für ein erstes Bloggertreffen zustande bekommen. Freitagabend 19.00 Uhr, Casino Kampnagel. Gutes Essen, aber moderate Preise, hatte „Mausi“ geschrieben.

Und das war auch gut so, denn: Das Bloggertreffen in HH mutierte zu „Wir retten eine geldlose Mausi. Und warum/wieso: Als es ans Bezahlen ging, stellt „Mausi“ fest: Kein Portemonnaie. Entweder geklaut oder vergessen. Der Kollege Nebgen war schon weg – Fußball gucken in einer „Sky-Bar“. Und da konnte ich dann das tun, was ich so oder so wollte: (Alles) bezahlen.

Wenn man es so liest, denkt man. Geschickt gemacht. Kollegen wegschicken und dann kein Portemonnaie haben. Aber, wir wissen doch als Strafrechtler. Desto blöder die Einlassung, desto wahrer ist sie. Und sie hat wirklich gestimmt. Portemonnaie lag wirklich bei „Mausi“ zu Hause, unter den Sportklammotten, hat sie heute wenigstens geschrieben. Und das glauben wir ihr; denn sie hat als Danke schön gleich ein halbes Rind schicken wollen. Dabei hat sie gar nicht so viel gegessen.

Darauf habe ich dann aber verzichte und ihr lieber die Zustimmung zu diesem Beitrag abgerungen (allerdings durfte es nicht der Titel: Einem nackten Mausi kann man nicht in die Tasche greifen“ sein). Ich habe einen gut . Das hat übrigens mein Großvater schon gesagt: Es ist immer wichtig, noch etwas ausstehen zu haben.

Ach so: Und ein netter vergnüglicher Abend war es übrigens auch: So von Blogger zu Blogger über Blogger. Aber wir haben nicht nur übers Bloggen geredet.

Nachlese – Augsburger Puppenkiste, oder: Nochmals: Was passierte am 2. HV-Tag im Verfahren ./. RA Lucas in Augsburg

Ich hatte ja am Sonntag kurz über den zweiten Verhandlungstag am vergangenen Freitag in Augsburg im Verfahren gegen RA Lucas berichtet. So ganz viel stand in dem Bericht der Augsburger Allgemeinen nicht drin, wie das eben so mit der örtlichen Presse ist.

Nun ja, ein wenig kann ich nachbessern. Mein „Berichtserstatter“ berichtet mir über die Vernehmung des damaligen Berichterstatters, dass dieser, um es vorsichtig auszudrücken, den Widerspruch zwischen seiner Erklärung: Kein Angebot, und der damaligen Berichterstattung in der Presse, wo über ein Angebot berichtet worden sei, nicht richtig habe klären können. Da sind Fragen offen geblieben :-). Anders der damalige Vorsitzende, der angegeben hat, dass er sich an Einzelheiten aus dem Ursprungsverfahren heute nicht mehr erinnern könne. Er führte aus, wie er es „immer handhabe“ und dass es hier wohl auch so gewesen sei. Beide Zeugen sind nach § 55 StPO belehrt worden.

Am 04.02.2011 geht es weiter mit der Vernehmung weiterer Zeugen…

Angehängt habe ich dann noch den Bericht aus der SZ vom 20.01.2011, der mir vom Verfasser freundlicherweise zur Verfügung gestellt worden ist. Er bereitet unter dem schönen Titel „Augsburger Puppenkiste“ den Termin vom 20.01.2011 vor. Leider war der Bericht auf der HP der SZ nicht online. Wir liefern ihn hier nach.

Wochenspiegel für die 4. KW, oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand

Wir berichten:

  1. Bei Kachelmann geht es weiter, vgl. hier, hier, hier und hier.
  2. Wirklich hemdsärmelig, vgl. hier.
  3. Auch Rechtsanwälte können verzweifeln, vgl. hier.
  4. Nochmals zum Abschalten von Jurablogs, hier.
  5. So kann man sich irren – als Mandant – vgl. hier.
  6. Unschön gebloggt, vgl. hier.
  7. Neue Art der Unfallregulierung, vgl. hier.
  8. Schon ein starkes Stück, Vollstreckung eines unbegründeten Sicherungshaftbefehls, hier.
  9. Interessant für alle die, die bisher nur einen FA-Kurs „absolviert“ haben, hier.
  10. Gedanken zum Fall Middelhoff, hier.

Immer wieder: Fahrtenbuch

Die mit der sog. Fahrtenbuchauflage (§ 31a StVZO) zusammenhängenden Fragen beschäftigen die VG immer wieder. So vor kurzem auch den VGH Baden-Württemberg in seinem Beschl. v. 30.11.2010 – 10 S 1860/10.

Danach ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung bei Verkehrsverstößen im Hinblick auf die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage der Eintritt der Verfolgungsverjährung. Dabei seien tatsächlich realisierbare, aber rechtlich unzulässige Ermittlungen für die Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung irrelevant; es dürfen von der Behörde also keine unzulässigen Ausforschungsbeweise verlangt werden. Nach der Verjährung erfolgende Fahrerbenennungen seien grundsätzlich unbeachtlich. Je gravierender der hinsichtlich des verantwortlichen Fahrers unaufklärbare Verkehrsverstoß sei und je geringer die Mitwirkung des Fahrzeughalters bei der Sachverhaltsaufklärung, desto geringere Anforderungen seien in der Folge an die Darlegung der Ermessenserwägungen für die Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches zu stellen.

Neues zur Unterbrechungsfrist für die Hauptverhandlung

Höhere Gewalt soll Strafprozesse vor Neuauflage schützen, das sieht der Gesetzentwurf des Bundesrates in BT-Drucksache 17/4404 vor. Danach soll aus Gründen der höheren Gewalt eine Hauptverhandlung im Strafprozess unterbrochen werden dürfen, ohne dass die Gefahr besteht, dass der Prozess komplett neu wieder aufgerollt werden muss. Die Länderkammer hat dazu einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 17/4404) vorlegt. Bislang beträgt die maximale Unterbrechungsdauer drei Wochen. Gründe werden in § 229 StPO  nicht genannt.

Ziel des Entwurf sei es – so die Länder -, den Grundsatz der Beschleunigung der Verhandlung zu stärken sowie belastende und kostenträchtige Wiederholungen der Hauptverhandlungen zu verhindern. Als Beispiel nennt der Gesetzentwurf die tagelangen Flugausfälle aufgrund der Vulkanaschewolke, der Besetzung des internationaler Flughafen im Bangkok (Thailand) und der mehrtägigen Sperrung des US-Luftraumes nach den Anschlägen vom 11.09.2001.

Die Bundesregierung hat inzwischen zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Sie teilt die dem Entwurf zugrunde liegende Ansicht, dass es dem Grundsatz der Prozessökonomie widerspreche, eine lang andauernde Hauptverhandlung abbrechen zu müssen, weil ein Beteiligter, dessen Anwesenheit unverzichtbar sei, nicht erscheinen kann. Der Einführung des Begriffs der „höheren Gewalt“ lasse jedoch Auslegungsschwierigkeiten befürchten, die zu einer Aufhebung von Urteilen in der Revisionsinstanz führen könnten. Der unbestimmte Begriff der höheren Gewalt im Sinne einer unvorhersehbaren und unvermeidbaren Verhinderung könne von kriegerischen Ereignissen und Naturkatastrophen über Streiks bis hin zu witterungsbedingten Verkehrsbehinderungen reichen. Die Bundesregierung befürchtet an der Stelle Aufhebungen durch die Revisionsgerichte.

Den Gesetzentwurf des Bundesrates – samt Stellungnahme der Bundesregierung – finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages: BT-Drs. 17/4404 (PDF)