Im AnwBl. 2010, 864 ff. wird unter dem Titel „Zufriedenheit der Anwaltschaft mit Rechtsschutzversicherungen – Versicherungswirtschaft und Rechtsanwaltschaft – Ergebnisse einer neuen Studie (Teil 3)“ von Prof. Dr. Christoph Hommerich und RA Dr. Matthias Kilian darüber berichtet, wie zufrieden Rechtsanwälte mit RSV sind. Darüber berichtet der Newsletter von LN. Dort heißt es:
Kurz zum Inhalt: Die Autoren untersuchen die Zufriedenheit der Anwälte mit den Rechtsschutzversicherern. Dabei arbeiten sie zunächst heraus, wie die Anwaltschaft die Zusammenarbeit mit Rechtsschutzversicherern insgesamt bewertet. Die Durchschnittsnote liege bei 3,1. Dabei hätten 44% der Befragten die Zusammenarbeit mit „befriedigend“ und 26% sogar mit „gut“ bewertet. 21% bezeichneten die Zusammenarbeit mit den Rechtsschutzversicherern als „ausreichend“; nur 8% hätten die Note „mangelhaft“ vergeben. Anwälte, die mit Rechtsschutzversicherern ein Rationalisierungsabkommen geschlossen hätten, bewerteten die Zusammenarbeit insgesamt deutlich positiver. Bei diesen Anwälten liege die Durchschnittsnote bei 2,8.
Im nächsten Abschnitt stellen die Autoren anhand einer Tabelle das Ranking der Rechtsschutzversicherungen dar, das sich aus der Befragung der Anwälte ergeben hat. Hiernach rangiere die Advocard als „Gesamtsieger“ der Anwaltschaft auf Platz 1. Ebenfalls ein gutes Ansehen genössen die LVM, die HUK und die Allianz. Am Ende des Feldes rangierten BGV, DMB und WGV. Abschließend weisen Hommerich und Kilian darauf hin, dass im Urteil der Versicherungsnehmer die Allrecht knapp vor der ARAG am ungünstigsten abgeschnitten hat. Die Advocard – von den Anwälten besonders gelobt – habe bei den Versicherungsnehmern im Zeitraum von 2004 bis 2007 viele Beschwerden ausgelöst.
Na ja, wenn ich hier, vor allem im RSV-Blog, manchen Beitrag lese, dann scheinen hier nur die Rechtsanwälte versammelt zu sein, die nicht so zufrieden sind :-).