Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts vom 13.10.2010 soll Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte soll härter bestraft werden. Mit dem entsprechenden Gesetzentwurf wird damit der Koalitionsvertrag umgesetzt, indem der bestehende Strafrahmen bei einfachen Widerstandshandlungen von zwei auf drei Jahre erhöht wird. Schärfer wird künftig nicht nur bestraft, wer eine Waffe dabei hat, sondern auch, wer gefährliche Werkzeuge mit sich führt. Daneben werden Feuerwehrleute und Rettungskräfte in den strafrechtlichen Schutz einbezogen. Eine Sonderbehandlung von Polizisten – etwa mit einem eigenen Straftatbestand – werde es laut Bundesjustizministerium dagegen genauso wenig geben wie eine drastische Erhöhung des Strafrahmens. Ein besserer Schutz von Polizisten sei keine Frage von Paragraphen, sondern eines Gesamtkonzeptes. Vgl. dazu auch die PM des BMJ mit dem weiterführenden Link zum Gesetzesentwurf und der Kollege Vetter hier.
Nun soll also schon das Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs in §113 Abs.2 StGB unter eine regelmäßig höhere Strafe gestellt werden. Warum nicht dessen Verwendung im Rahmen einer Widerstandshandlung? So wird aus jedem Regenschirm ein potentielles Regelbeispiel. Das finde ich erstaunlich, gemessen an der Möglichkeit des Richters schon heute einen (unbenannten) besonders schweren Fall festzustellen.
Wozu der Aktionismus?
Weder die Politiker noch haben die Richter einen realen Bezug zur wirklichen Realität. Es kann nicht sein dass hier Menschen über Menschen urteilen die diese nicht kennen und nur nach dem Gesetz gehen. Hinter jeder Geschichte steht auch manchmal ein Schicksal, und diesen Leuten ist es gleichgültig ob damit eine Existenz zerstört wird. Ist ja nicht deren Existenz und somit sind sie auch nicht betroffen. Ich denke auch das so mancher Richter und auch Staatsanwalt in einer sich von der Umwelt isolierten monoganem Welt bewegt und bei jedem Urteilsspruch denen einer so richtig abgeht.