Kann ich bei Ihnen meine Taxifahrt unbar bezahlen…..

hat am Hamburger Flughafen eine Fahrgast wohl einen Taxifahrer gefragt, der das, weil sein Kartenlesegerät defekt war, verneinen musste. Daraus wurde dann ein OWi-Verfahren, u.a. auch wohl deshalb weil der Taxifahrer sich gegenüber dem Hamburger Flughafen dazu verpflichtet hatte, bargeldlose Zahlungen sicher zustellen. Das AG verurteilt, das OLG Hamburg hat im Beschl. v. 26.08.2010 – 2 – 32/10 (RB) aufgehoben und frei gesprochen mit der Begründung: Keine gesetzliche Grundlage. Die Ablehnung eines Taxifahrgastes wegen gewünschter bargeldlosen Zahlung sei in Hamburg keine Ordnungswidrigkeit. Es gebe keine Pflicht für Taxenunternehmer und -fahrer, Entgelte für Beförderungsleistungen unbar entgegenzunehmen oder entsprechende (Kartenlese-)Geräte bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die bußgeldbewehrte öffentlich-rechtliche Beförderungspflicht liege jedenfalls in Hamburg grundsätzlich nicht vor, wenn ein Beförderungsvertrag deshalb nicht zustande komme, weil der Taxenunternehmer oder -fahrer entgegen dem Ansinnen des Fahrgastes eine unbare Begleichung des Beförderungsentgeltes ablehne, etwa weil das Kartenlesegerät defekt ist. Dies gelte auch dann, wenn sich ein Taxenunternehmer gegenüber dem privaten Grundstückseigentümer eines Taxenstandes verpflichtet habe, Beförderungsentgelte auch unbar entgegenzunehmen. Ein Verstoß erfülle keinen Ordnungswidrigkeitentatbestand.

Man ist ja schon erstaunt, was alles so an die Gerichte herangetragen wird. Mein Gott, kann man da m.E. nur sagen: Wenn das Gerät kaputt ist, gehe ich eben zum nächsten und frage den, ob er mich „unbar“ fährt.

4 Gedanken zu „Kann ich bei Ihnen meine Taxifahrt unbar bezahlen…..

  1. Marco Junk

    Hallo Detlef,

    im organisierten Westfalen mag das so sein, aber: In Berlin gehst Du regelmäßig die ganze Taxischlange entlang, bis der Zehnte ein funktionsfähiges Gerät hat.

    Leider keine Übertreibung, in fast allen (!) Fällen antwortet hier der Fahrer, das Gerät sei kaputt. Stelle es jede Woche bei fast jeder Fahrt fest. Natürlich eine Ausrede. Manche ersparen sich auch die Umwege und stellen direkt klar, dass man dann nicht mitgenommen wird (sogar deshalb schon im strömenden Regen stehen gelassen worden). Auf Nachfragen: Es werde den Taxen eine extra Gebühr für die Abrechung über die Karte in Rechung gestellt(weshalb manche, aber nicht alle, Taxen auch einen Aufschlag von 50 Cent erheben, vielen ist es aber wohl schlicht zu umständlich). Von der rot-roten Landesregierung ist hier aber natürlich nichts zu erwarten, wahrscheinlich gilt eine Generalvermutung, das ein Kartenzahler sowie ein kapitalistischer Ausbeuter ist und daher sanktioniert werden muss.

    Gruß aus Berlin,
    Marco

  2. Pingback: Und zum Thema Kartenzahlung… | Gestern Nacht im Taxi

  3. n.n.

    wo ist das problem? der taxifahrer hätte es sicherlich nicht abgelehnt einen abstecher zum nächsten geldautomaten zu fahren. insofern hat er nicht die beförderung sondern nur die kartenzahlung abgelehnt.

    da fragt man sich wirklich, was da im kopf des amtsrichters wohl vorgegangen sein mag …

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