Ein Kommentator unseres gestrigen Postes zu § 81a Abs. 2 StPO (vgl. hier) weist mich gerade darauf hin, dass der entsprechende Gesetzesentwurf inzwischen in den Bundesrat eingebracht worden ist (BR-Drucks. 615/10, vgl. hier). Auf den ersten Blick: Steht nichts Neues drin (wie sollte es auch), außer den bekannten Argumenten. Muss man sich mal in Ruhe anschauen.
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