Die verrücktesten Gesetze – eine kleine Auslese – I

Der Kollege Hoenig hat vor einigen Tagen hier über das Gesetz der Woche berichtet. Wirklich interessant, aber es gibt noch schöne Sachen, die ich aus dem Büchleicn „Nackt duschen streng verboten“ von Dr. Roman Leuthner entnommen habe.

1. So heit es z.B. im US-Staat-Kansas: „Man darf von einem Mototboot aus keinesfalls auf Hasen schießen.“
2.
In der Kleinstadt Connosrsville im US-Staat-Wisconsin ist es illegal, wenn ein Mann ein Schuß aus einem Gewehr abfeuert, während seine Frau einen Orgasmus hat. 😀
3. Und in Idaho ist es untersagt, auf einem Kamel sitzend zu angeln. 🙂 🙂

13 Gedanken zu „Die verrücktesten Gesetze – eine kleine Auslese – I

  1. Mister Kotoknips

    ist schon verrückt wenn die ‚Gesetzgeber‘ zuviel Freizeit in der Arbeitszeit zu haben scheinen.
    Ich denke, daß so manche einen Psychiater brauchen, der die Herausforderung liebt hihihi

  2. John Doe

    Diese witzigen „Gesetze“ aus den USA sind doch zu 99% case law. Wenn so ein (zugegeben: abstruser) Fall vor den Richter kommt, wird eben so entschieden, wie es der „common sense“ gebietet. Hierzu zwei Anmerkungen:
    1. Um die Grundsätze aus dem case law zu verstehen, muss man das ganze (!) Urteil gelesen haben, um es zu verstehen. Eine Art Leitsatz wie in Deutschland bietet sich daher oft nicht an.
    2. Die Urteile sind gar nicht mal so abwegig wie es deutsche Autoren (Juristen?) gerne hätten. Natürlich ist es für manche witzig (haha) zu lesen, dass man in Arkansas keinen Alligator in der Badewanne halten darf. So what? Hätte das Amtsgericht hierzulande etwa anders entschieden? Da würde das AG im Zweifel doch auch entscheiden, dass die Alligatorenhaltung in der Badewanne den üblichen Gebrauch einer Mietsache überschreitet.

    Dass ein solcher Fall in den USA dann einen „binding effect“ für nachfolgende, ähnlich gelagerte Fälle auslösen kann, stimmt zwar. Mit den beliebten Witzbuch-Formulierungen á la „Die skurrilsten Gesetze“ etc. wird aber fälschlicherweise der Eindruck erweckt, dass es sich um kodifiziertes Recht handele. Somit wird dem Leser der Eindruck vermittelt, amerikanische Politiker würde den ganzen Tag nur dumme und weltfremde Gesetze machen. Das stimmt aber, wie gesagt, einfach nicht, sondern zielt nur auf Stereotypen ab („Haha, so doof können wieder nur die Amis sein…“).

    Schade übrigens, dass darauf nicht nur Journalisten und Autoren, sondern wohl auch Juristen hereinfallen.

  3. Ulrich Dost

    Mir ist es egal, wer nach meinem Vorredner worauf herein fällt. Mir tut jedenfalls das Kamel leid, das da stundenlang unter dem stoisch wartenden Angler aushalten muss. Und ich finde, nicht nur Krokodile gehören nicht in die Badewanne, sondern auch Kamele nicht unter Angler. Hoffentlich wird so ein Kamelfall mal Gegenstand des case law. Wenn das der Fall war, lese ich auch gerne das ganze Urteil.

  4. Helmut Karsten

    @ John Doe, I agree. Case-law/common sense law.
    Aber lustig zu lesen sind diese „Gesetze“ allemal. So haben wir in GA einen County, wo es verboten ist, Männerunterhosen auf die gleiche Wäscheleine zu hängen, wie Damenunterwäsche……!

  5. John Doe

    @ Ulrich Dost:
    In Ihrem Wunschfall (Fischen auf Kamel) war es sogar nicht mal case law, sondern eine richtige „statute“. Allerdings galt das Verbot nicht nur für Kamelreiter.
    Also will ich mal nicht so sein: http://fishandgame.idaho.gov/apps/releases/view.cfm?NewsID=4849
    Die Begründung, die im Link übrigens nicht steht, ist wie folgt: Man wollte verhindern, dass ein Reiter (egal welchen Tieres) sein Tier in einen Fluss manövriert, um von dort aus zu fischen. Man war nämlich besorgt um die (Trinkwasser-)Qualität, sollten sich die Reittiere bei dieser Gelegenheit ihrer Notdurft entledigen.

  6. Ulrich Dost

    Interessant, die Sorge um die Wasserqualität bei Notdurftverrichtung durch Tiere. Die Gefahr geht aber auch von Anglern aus. Sollte dazu noch keine Regelung existieren, wäre sie sinnvoll.

  7. MM

    Auch in Deutschland ist es verboten aus einem Motorboot auf Hasen zu schießen. Aus einem Rudeboot wäre es aber okay. Vgl. § 19 Abs. 1 Nr. 11 3. Var. BJG

  8. Mausflaus

    ich schließe mich John Doe an – das sind doch kuriositäten, die weder ausreichend belegt sondern oft ausgedacht sind (oder wird in dem buch eine seriöse quelle zitiert? komischerweise wird immer nur genannt „in idaho ist es verboten…“ anstatt „idaho state law xyz“ anzuführen).
    und man sollte auch nicht vergessen dass in Hessen zb noch die todesstrafe in der landesverfassung steht – was aber genauso wenig interessiert, da bundesrecht landesrecht bricht. so ähnlich wird das wohl auch mit den kuriosen us-gesetzen sein.

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