Nomen est omen, habe ich gedacht… Gegnerlisten u.a.

Manchmal ist man erstaunt, wenn man andere Blogbeiträge liest. So ist es mir gestern und heute mit zwei Beiträgen vom „Rechthaber“ ergangen. Da ist einmal der Beitrag vom 04.08.2010 mit dem Titel: Spezialist für juristischen Kloakenfunk und anderes? und dann der vom heutigen Tag unter dem Titel „Gegnerliste“ auf Kanzleiwebsite stellen? In beiden Beiträgen werden HPs von Kollegen und deren Inhalt bewertet und die Frage gestellt, ob man das, was auf den HP mitgeteilt wird, darf, und zwar u.a. so: „Aber darf man sich denn so bezeichnen? Gar auf einem Rechtsgebiet, für das es eine offizielle Fachanwaltschaft gibt? Eher nicht oder?“ Der u.a. angesprochene Kollege Siebers hat übrigens schon „böse“ unter dem Titel „Armselige Troll-Würstchen“ geantwortet/gepostet und ist auch damit wieder im Ranking – sicherlich zum Leidwesen vom „Rechthaber“ in den vorderen Reihen. Auch die Idee mit der Gegenerlist ist aufgenommen worden, vgl. hier.

Ich habe beim Lesen nur gedacht: Nomen es omen, oder: Warum das bzw., was ist damit eigentlich beabsichtigt? Lass sich der Kollege doch nennen, wie er will. Ob er „Spezialist“ ist bzw. als solcher gesehen wird, wird eh die Mandantschaft entscheiden (um Kommentaren vorzubeugen: Die Rechtsprechung zu dieser Problematik ist mir bekannt). Und wenn der Kollege stolz auf seine Gegner ist: warum nicht und warum soll er sie nicht nennen? Mir leuchtet nicht ein, warum gleich so die Keule raus geholt wird.

So und jetzt mache ich mich an meine Gegnerliste :-).

Ergänzung: tja, lesen bildet oder: Ein Blick in den Blog erleichtert die Rechtsfindung, vgl. hier. Hätte ich mal besser vorher nachgesehen… Also: Sollte man die Gegner lieber doch nicht nennen?

8 Gedanken zu „Nomen est omen, habe ich gedacht… Gegnerlisten u.a.

  1. RA JM

    „Warum gleich so die Keule raus geholt wird“? Vielleicht schlicht aus dem in besagtem Blog genannten Grund:

    „Damit habe ich für heute genug Link-Punkte für das LawBlog-Ranking gesammelt und höre auf.“

    Ein paar Postings (gleich welcher Qualität), diverse Links zu anderen Blogs, und schon ist das Ranking bei JuraBlogs positiv beeinflusst. 😉

  2. Sepp

    Eine Gegnerliste hat das BVerfG schon für zulässig erklärt (Beschluss vom 12.12.2007, 1 BvR 1625/06), da sie ja nichts darüber aussagt, ob man gewonnen oder verloren hat.

    Einen Werbeeffekt dürfte das kaum bringen, da es wohl keinen Anwalt gibt, der noch nie ein Mandat gegen T-Com, E.ON oder bekannte Abmahner und Abofallensteller hatte. Auf jedenfall trägt aber eine Gegnerliste dazu bei, daß man in der Google-Suchergebnissen ein wenig nach oben wandert. Das nützt aber auch nihts, wenn die Webseite ansonsten sehr dürftig ist. Ich finde es daher albern und verzichte auf unserer Webseite auf eine Gegnerliste. Meine Erfahrung ist, daß eine Rechtsprechungsdatenbank, möglichst mit „eigenen“ Fällen, die nicht massenweise in Fachzeitschriften und auf anderen Webseiten veröffentlich sind, mehr bringt.

    Nicht umsonst landet man, wenn man bei Google „Ws“ und ein beliebiges Schlagwort aus dem Strafrecht eingibt, fast immer bei „burhoff.de“.

  3. Detlef Burhoff

    „Nicht umsonst landet man, wenn man bei Google “Ws” und ein beliebiges Schlagwort aus dem Strafrecht eingibt, fast immer bei “burhoff.de”.“
    Soll ich das jetzt so verstehen, dass ich keine Beschlüsse mehr einstellen soll? 🙂

  4. Sepp

    Im Gegentum! Die ausführlichen Beschlüsse nebst Rechtsprechungsnachweisen des OLG Hamm sind immer eine Fundgrube! Andere OLGs mögen Begründungen ja nicht so gerne („… gibt das Beschwerdevorbringen keinen Anlaß für eine andere Beurteilung. Der angefochtene Beschluß entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats.“ [es folgt ein uralter Blocksatz mit unrichtigen Blindzitaten oder längst überholten Entscheidungen]).

  5. RASchleicher

    zu „rechthaber.de“ – auch bei uns in Cottbus hängt ein Werbeplakat einer hiesigen Anwaltskanzlei mit der Überschrift „Die Rechthaber“. Ich überlege jedesmal wenn ich das sehe, ob wir für unsere Kanzlei nicht direkt daneben mit einem Plakat werben sollten unter der Überschrift „Die Rechtbekommer“.

  6. Rainer Göhle

    ich muss ja ehrlich zugeben, mit E.on und T-com hab ich noch nie.
    was mich jetzt so am Rande interessieren würde, ist diese Geschichte mit dem Anwaltsregister und RA Gleiten. Vorsichtshalber hab ich versucht, ob ich drin stehe.

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