In der beim EGMR anhängigen Beschwerdesache Gäfgen – uns allen bekannt – liegt jetzt das Urteil der Großen Kammer vor. Bisher kenne ich nur die Pressemitteilung, die hier auf Deutsch steht. Wenn man die Entscheidung zusammenfassen will/kann: Es hat es sich bei der Gewaltandrohung wohl um eine unmenschliche Behandlung gehandelt, die aber keine Auswirkungen auf die Fairness der Verfahrens gehabt hat. Verletzung von Art. 3 MRK und nicht auch von Art. 6 MRK. Keine Wiederaufnahme des Verfahrens, also nur ein Teilerfolg. Das Urteil selbst liegt bisher nur in Englisch oder Französisch vor. Das kann ich nicht :-).
tja, wenn es latein wäre …
😉
Schlauberger/Angeber :-))