Wer schon mal in Münster war, weiß: Hier herrschen im Straßenverkehr andere Regeln als in anderen Städten. Denn hier beherrscht das Fahrrad den öffentlichen Verkehrsraum. Manchmal hat man den Eindruck, dass es einen § 1 StVO-Ms gibt, in dem es heißt: Der Führer eines Fahrrades hat immer Vorfahrt. Die StVO ist im übrigen für ihn außer Kraft gesetzt. Das gilt nicht nur für den fließenden Verkehr, sondern auch für den ruhenden. Fahrräder werden wild und ohne Rücksicht darauf, ob andere Verkehrsteilnehmer behindert werden, abgestellt.
In der Vergangenheit hat die Stadt Münster, um dem „Chaos“ , insbesondere im Bereich des HBF, Herr zu werden, teilweise die Fahrräder „umgestellt“, damit aber vor dem VG Schiffbruch erlitten. Derzeit wird (wieder) eine neue Abschleppregelung geprüft, wie vor einigen Tagen die WN berichtet haben (vgl. dazu auch hier). Zu den Fragen hat es ein Online-Voting gegeben. Das Ergebnis: Rund 43 % für den Vorschlag, rund 53 % dagegen, der Rest unentschieden (hier nachzulesen). Also weder in die eine noch in die andere Richtung eine klare Linie. Allerdings: Passieren sollte m.E. etwas.
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