Verteidiger bleib lieber stumm, ich weiß alles! (?)

Mich weist gerade ein Kollege auf den Blog des Kollegen Siebers und einen dort geposteten Beitrag hin. Der lautete:
„Schade für die Kollegen im Bezirk des Amtsgerichts Augsburg, denn dort ist Verteidigung überflüssig, Strafrechtler müssen umschulen oder wegziehen, denn das Gericht macht immer alles richtig, natürlich von Amts wegen schon!
Eine Richterin dieses Gerichts teilt mir nämlich mit:
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass das Gericht die Vorschriften der StPO von Amts wegen beachtet. Entsprechende Hinweise Ihrerseits (in der Funktion als Verteidiger) sind also entbehrlich.

Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass dasselbe Gericht einen Haftbefehl wegen eines angeblichen Betrugsschadens von unter 100,00 € erlassen hat.“

Mich ärgert nicht nur, dass es das AG Augsburg ist – schließlich bin ich da zugelassen -, mich ärgert vielmehr die Arroganz, die m.E. in der Nachricht der Amtsrichterin steckt. Die vielen Aufhebungen amtsrichterlicher Urteile beweisen doch gerade, dass die StPO eben nicht immer beachtet wird. Sonst müssten die OLGs ja nicht eingreifen und das ein oder andere wieder gerade rücken.

Und: Was ist denn gegen einen Hinweis auf die StPO einzuwenden, wenn man dadurch vielleicht einen Fehler vermeidet. Oder macht man in Bayern keine Fehler? Tja, anderer Rechtskreis.

5 Gedanken zu „Verteidiger bleib lieber stumm, ich weiß alles! (?)

  1. RA KM

    Wenn Sie schon einmal persönlich das Vergnügen mit dem Kollegen Siebers gehabt hätten, wären Sie in Ihrem Urteil vermutlich zurückhaltender.

  2. cledrera

    Sicherlich geht es nicht um die Person; weder um die Person eines Anwalts, noch um diejenige einer Richterin. Es handelt sich in dem Blog des Kollegen Siebert um eine nicht in ihrem Zusammenhang sichtbare Mitteilung des Gerichts.
    Allerdings ist der Vorgang ein deutlicher Hinweis darauf, dass man sich – beidseits – nicht verstecken darf.
    Weder der Verteidiger vor dem Gericht, falls dieses der Hybris erliegt, die StPO alleine auslegen zu dürfen, noch das Gericht, wenn ein Verteidiger zum allein selig machenden Propheten der StPO werden will.
    Soweit es die geschätzten Kollegen der diversen Staatsanwaltschaften anbelangt: Sie hatten offenbar das Glück beim Casting zu diesem und dem parallelen Blog nicht in den Recall gekommen zu sein.

  3. RA Feltus

    Ein berechtigter Hinweis auf die StPO hat in keiner Weise etwas damit zu tun, dass man als Verteidiger „zum allein selig machenden Propheten der StPO werden will“. Es zeigt doch letztlich nur, dass man seinen Job ernst nimmt.
    Ein Strafverfahren und eine meist damit einhergehende Hauptverhandlung jedoch als Casting-Show zu bezeichnen, in der es im Übrigen nur darum geht, in die nächste Runde zu kommen, halte ich für zweifelhaft, wenn gleich es zeigt, welch Geistes Kind sich hinter einer solchen Auffassung versteckt.

  4. Werner Siebers

    @ RA KM

    Lieber Kollege KM,

    nun mal Butter bei die Fische. Sagen Sie mal Ihren Klarnamen, stehen Sie zu Ihrer Kritik und schildern Sie mal, wann Sie wo mit mir persönlich welche schlechte Erfahrung gemacht haben.

    Und wenn Ihnen die Begenung, wenn es denn eine gegeben haben sollte, unangenehm war, könnte ich mir vorstellen, dass ich mich erinnere, worauf ich damals reagiert habe.

    MfkG
    RA werner Siebers

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