Es wird wirklich immer doller. Da hatte ich doch gerade den Anruf eines Mitarbeiters einer Verwaltungsbehörde, der folgendes Anliegen/Auskunftsbegehren hatte: Die Verwaltungsbehörde habe bei einem Autovermieter nachgefragt, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt Fahrer eines Pkw gewesen sei. Für die Auskunft wolle der Autovermieter nun 8 € berechnen. Ob das denn gehe und ob das rechtens sei? Und: Ob ich dazu etwas in meinen Büchern geschrieben hätte, worauf man sich berufen (?) könne.
Vorweg: Habe ich nicht :-).
Aber: Ich habe den Anrufer gefragt, wo denn das Problem sei. Denn er verlange doch vom Autovermieter eine Leistung, zu deren Erbringung der m.E. nicht verpflichtet sei (wo denn die Ermächtigungsgrundlage sei, um gegen den im Fall der Weigerung vorzugehen; Antwort: schweigen). Und wenn ich mir den Zeitaufwand überlege, komme die Verwaltungsbehörde noch gut weg. Denn schon die Aktenversendungspauschale sei mit 12 € höher. Irgendwie hatte ich den Eindruck, er verstand mich nicht. 🙂
Vielleicht kann man die BGSt. ja auf diese Seite verweisen. 🙂
super, danke.
Wieso „immer doller“? Das Problem ist doch uralt und zB in Varwig/Säuberlich, NZV 2007, 282 ff., ausführlich behandelt. So einhellig, wie „Ratgeber Recht“ vorgibt, ist die amtsgerichtliche Rechtsprechung jedenfalls nicht.