Das 2. Opferrechtsreformgesetz (vgl. BT-Drucks. 16/12098) hat dann gestern den Rechtsausschuß passiert. Es wird heute im Bundestag beraten, und zwar in der kommenden Nacht um 2.25 Uhr. Wir sicherlich eine lebhafte Diskussion werden. Man fragt sich, was eine solche Terminierung eigentlich soll. Da wird doch nichts mehr beraten. Das ist im Grunde „Pseudo-Demokratie“.
Was spricht dagegen, dass die Abgeordneten-Gesamtheit ihre Mitwirkungsbefugnisse im Alltag der Parlamentsarbeit im Wesentlichen auf die Mitglieder des Rechtsausschusses delegiert? Sollen Ihrer Meinung nach alle bei allem mitreden?
Welchen Kräften wollen Sie mit Begriffen wie „Pseudo-Demokratie“ das Wort reden??
es geht doch nicht um die Frage, ob Mitwirkungsbefugnisse auf die Mitglieder des Rechtsausschusses delegiert werden. es geht darum, dass dann aber das Parlament auch noch mal beraten sollte.
Leider dürfte die Vermutung von dem Kollegen Burhoff zutreffen, das eine echte Diskussion um die Uhrzeit kaum stattfinden wird. Diejenigen Volksvertreter, die um die Uhrzeit noch da sei sollten, werden nach einer längeren Sitzung wohl nicht mehr die notwendige Konzentration haben, um eine tiefgehende Diskussion eingehen zu können – dürfte jeden Menschen so gehen, nicht nur Politikern -. „Pseudo-Demokratie“ hier verursacht durch eine sytembedingte Überforderung der Volksvertreter, z.B. auch durch das Verstecken mancher Gesetze in einem umfangreichen Gesetzteswerk mit dem mehrere Gesetze geändert werden sollen, irgendwo in der Mitte oder fast am Ende.
hallo, danke. Und: Das Gesetz ist dann natürlich auch verabschiedet worden, wie das BMJ heute meldet und man auf der HP des BT lesen kann. Und nicht nur das OpferrechtsreformG, sondern eine Vielzahl anderer Gesetze auch. Ich bleibe dabei: Am Abend werden die Faulen fleißig. Macht sich natürlich gut in der Statistik.