Das Verfahren um Gina-Lisa Lohfink (GLL) hat in den vergangenen Tagen die Gazetten bewegt. Auch in den Blogs ist dazu Stellung genommen worden. Ich hatte es mir bislang verkniffen, dazu etwas zu schreiben, hatte dann aber gestern über Facebook zwei Beiträge geteilt, und zwar einmal : „Gestern verurteilt – heute im Früh-TV“ und dann noch „Prozess um Gina-Lisa Lohfink: „Alice Schwarzer bezeichnet Urteil als „Skandal“.
Ich wiederhole/teile beide Beiträge dann auch hier, und: Es hat sich bei Facebook eine bemerkenswert umfangreiche Diskussion zu der Problematik entwickelt, die ich dann gerne hier noch einmal aufgreife.
Bei dem „Alice Schwarzer-Beitrag“ waren es die Kommentare, die mich zum Teil dann doch amüsiert haben. Davon dann nur eine kleine Auslese:
Zunächst den einer Frau – zum Glück haben die Damen auch mitdiskutiert -:
Ich bin ja wahrlich selten ein Freund der StA, aber in diesem Fall kann man nur sagen: Bravo!! Endlich hat mal eine Behörde den Mut Falschbeschuldigungen nachzugehen und diese konsequent-trotz medialem Geschrei (AS läßt grüßen) zu verfolgen.
Äußerst interessant finde ich auch die Strategie des Kollegen Benecke: Einerseits wird vehement behauptet es habe eine Vergewaltigung stattgefunden, andererseits dann aber die Angabe im Plädoyer GLL habe nie behauptet sie sei vergewaltigt worden. Ja was denn nun???
Ich finde es schade, dass Sie keine rechtliche Würdigung vorgenommen haben, denn ich war daran interessiert, inwieweit ein Urteil im 1. Verfahren (Vergewaltigung oder nicht) zwingend eine Verurteilung im 2. Verfahren (Falschbeschuldigung) nach sich zieht. Das ist mir nicht ganz klar geworden.
Anders gefragt: wenn ich jemanden der Vergewaltigung bezichtige, dann z.B. aus Mangel an Beweisen ein Freispruch draus wird, würde ich dann automatisch wegen Falschverdächtigung verurteilt werden?
Dafür ist mir in allen Beiträgen, die ich bisher gelesen habe, zu viel Polemik dringewesen und zu viel Schauen auf die Person GLL.
Hallo, dann schauen Sie doch einfach ins Gesetz, das hilft manchmal. Einschlägig ist § 164 StGB. Da heißt es:
„(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Und da kommt es eben darauf an: „wider besseres Wissen“ – und davon ist die Amtsrichterin ausgegangen und das liegt, wenn man davon ausgeht, dass die „Vergewaltigung“ frei erfunden ist, dann ja auch wohl nahe.
Im Übrigen: Wo ist in meinem Beitrag Polemik?
@ etg: Ein Automatismus ist das ganz sicher nicht, denn der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ ist in jedem Verfahren gesondert zu beachten. Auch wenn bei einem Sachverhalt klar ist, dass entweder der Angeklagte oder die Belastungszeugin lügen muss (ein Irrtum als Erklärung für die gegenläufigen Aussagen also aufgrund deren Inhalt und/oder der Begleitumstände nicht möglich ist), kann es durchaus sein, dass man nicht mit hinreichender Sicherheit klären kann, wer von beiden denn nun lügt. Dann wären beide jeweils freizusprechen.
@Detlef Burhoff das mit der Polemik bezog sich nicht direkt auf diesen Beitrag, hätte ich deutlicher machen müssen.
Andererseits: „Ach so: Ein besseres Bild hatte ich nicht. Es gibt zwar eins von GLL bei wikimedia. Aber das lasse ich lieber. Nicht, dass es noch um dieses Bild einen Rechtsstreit gibt ?“ klingt schon danach, dass GLL einfach so mal rumklagt, ohne Grund und für mich nicht sehr sachlich.
Das mit dem ins-Gesetz-schauen: grundsätzlich eine gute Idee, wenn man denn a) weiß, wo man da schaut, b) weiß, welche Regelungen es sonst noch so gibt und c) Gesetzestexte auch würdigen kann.
Mir ist unklar, ob „wider besseres Wissen“ automatisch greifen würde, wenn im Vergewaltigungsverfahren ein Freispruch erzielt wurde. Dann wäre ja klar, dass es keine Vergewaltigung war und damit auch klar, dass eine falsche Verdächtigung vorliegt. Also eigentlich immer?
@RA Ullrich: ok, also wäre der Automatismus nicht gegeben. Mir sind derzeit zu viele Kommentatoren unterwegs, die es als selbstverständlich ansehen, dass GLL verurteilt wurde, weil es ja laut Urteil keine Vergewaltigung war. Da drängt sich der Gedanke auf, dass es da einen Automatismus gibt, daher die Nachfrage.
M.E. sind die Fragen durch den Kollegen Ullrich ausreichend beantwortet.
Sie sind ja bloß neidisch, weil es jetzt eine Lex Gina-Lisa gibt (und nie eine Lex Detlef geben wird).
Auf wen bin ich neidisch? Auf GLL? Wohl kaum. Und sie hat der Diskussion um das „Nein-ist-Nein“ sicherlich einen Bärendienst erwiesen. Aber das werden Sie nie verstehen.
Im Übrigen. Die Spuren, die ich im RVG hinterlassen habe, reichen mir. Ich brauche kein ganzes eigenes Gesetz-
Im Übrigen: Sie melden sich spät………
Das Verhalten von dem „Kollegen“ B.B. habe ich bereits selber in einem Verfahren miterlebt. Ich hatte den Eindruck, dass er mehr Interesse an der Berichterstattung der B Zeitung hatte als an dem Verfahren. Insofern bleibt sich B.B treu…..
Das Verhalten in der Hauptverhandlung war offenbar – bei aller Vorsicht gegenüber Medienberichten – ebenfalls etwas schräg. So die Reaktion der Verteidigung auf die Ablehnung des Antrags auf Ausschluss der Öffentlichkeit während der Inaugenscheinnahme des/der Videos: „Ich glaube es hackt“ nebst Flucht aus dem Sitzungssaal.
Die Lex heißt so weit ich weiß nicht Gina Lisa, sondern war eine,nun ja, schon länger drohende Umsetzung tatsächlicher/vermeintlicher konventionsrechtlicher Verpflichtungen.
Was als nächstes kommen wird? Hoffentlich das hier: die beiden von GLL verleumdeten Männer strengen als als nächstes einen Zivilprozess an, wo sie von der Verleumderin einen Schadenersatz erstreiten, der den Gewinn, den die Verleumderin aus der ganzen Affäre zieht, um mindestens das Doppelte übersteigt.
Die junge Frau braucht dringend einen psychologischen Berater, der sie sachte auf den Weg in die Normalitaet zurueck fuehrt und sie von diesem Krieg gegen sich selber abbringt. Sich so einen Anwalt zu nehmen, wie sie es tat, bedeutet schon eine Menge Selbstverachtung zu haben. Und so stur auf etwas zu beharren, bedeutet unedlich Selbstvertrauen zu haben (nichts bei ihr spricht leider dafuer) oder in einer Phanatsiewelt zu leben.
Abstand und Ruhe wuerde ihr gut tun.
Ihrem Anwalt gehoeren einige Kurse ueber moralisches Verhalten und Verantwortung verordnet.
Ich vergass zu erwaehnen, dass sich auch die beiden Maenner als amoraliosche Berserker verhalten haben, als – der eine zumindest- eine derartige Intimitaet ins weltweite Netz stellte, um letztlich Frau Lohin zu schaden. Auch wenn der Sex von allen gewollt war; hier war ein Verhalten erkenntlich, dass aus Menschenverachtung besteht. Das ist nicht nur ein kleines Filmschnippelchen, das ist die bewusste Verletzung der Intimsphaere der Frau, was strafrechtlich m.A.n. nicht hinreichend gewuerdigt wird. Jetzt darueber zu flennen, dass einer der Beiden seinen Job durch die Anzeige der Dame verlor, kann man mit Krokodilstraenen vergleichen. Er wusste vorher was er tat und auf was er sich einliess.
Da geben sich alle drei Beteiligten nichts.
Gina-Lisa wird trotz der Falschbeschuldigung als Mutter der „Nein heißt Nein“-Verschärfung im Sexualstrafrecht in die Geschichtsbücher eingehen. Damit hat sie echten Opfern einer Vergewaltigung einer Bärendienst erwiesen.