Das vorab. Ich schreibe Ihnen, weil der Kollege Flauaus gestern in seinem Blog über einen Drogen-Prozeß vor dem Landgericht Trier unter dem Titel Staatsanwalt: wer bloggt hat nichts besseres zu tun berichtete. In dem Posting der Kollegen heißt es u.a. über eine Äußerung in einem Plädoyer:
„Der Volksfreund in Trier schrieb gestern über die Beiträge in diesem Blog zu dem Drogen-Prozeß vor dem Landgericht Trier. Ausgerechnet im Plädoyer meinte der Staatsanwalt daher, Anwälte die bloggen, hätten entweder keine Mandate oder könnten diese aus durchs Bloggen verursachtem Zeitmangel nicht richtig betreuen.
Das sollten sich so heftig bloggende Richter (und ehemalige), für die sicher nichts anderes gelten dürfte, z.B. Burhoff oder Ballmann alias Burschel, auch ruhig mal gesagt sein lassen.“
Na, das hat aber gesessen, Herr Staatsanwalt :-). Da haben Sie es mir aber richtig gegeben. Allerdings: Ich freue mich natürlich darüber, dass Sie offenbar unseren Blog lesen (hat übrigens die Strafkammer in Augsburg im Verfahren gegen RA Lucas auch getan; Sie befinden sich also in guter Gesellschaft). Vielleicht können Sie ja sogar noch das ein oder andere lernen – ob das notwendig ist, kann ich aber nicht beurteilen.
Nur eins, das ist sicher: Ich blogge gerne, schon weil es eine gute Möglichkeit ist, interessante Entscheidungen schnell zu verbreiten. Und Sie brauchen sich, lieber Herr Staatsanwalt, um mein Zeitkontingent keine Sorgen zu machen. Ich habe vor Beginn des Bloggens nicht unter Zeitmangel gelitten und tue es auch jetzt nicht. Ich habe auch genug zu tun, allerdings nicht forensisch, das tue ich mir nicht mehr an… Sie brauchen sich also keine Sorgen um nicht richtig betreute Mandate zu machen.
Vielleicht bis demnächst – in und bei diesem Blog…
Offensichtlich hat die Staatsanwaltschaft auch noch genügend Zeit, ansonsten hätte sie gar nicht mitbekommen, dass es bloggende Juristen gibt, die sich zum Bloggen Zeit nehmen. Ich habe mehrere juristische Blogs in meinem RSS-Feed, aus welchen ich -gerade in letzter Zeit- quasi im Vorbeigehen, interessante Entscheidungen und Tendenzen mitbekomme, die ich in meiner täglichen Arbeit gut umsetzen kann.
Aber vielleicht schreckt es ja den StA, dass die „Gegenseite“ besser informiert sein könnte als er selbst.
In diesem Sinne, weiter so!
danke :-). Sie wissen, man nennt manchmal die StA auch die Kavallerie der Justiz, die vor nichts Angst hat 🙂 :-). Die „Lagertheorie“ wird vielfach noch vetreten, leider: M.E. ist sie aber falsch.
Na, das ist doch mal ein Schlag ins Gesicht! Blogger kümmern sich nicht um ihre Klienten (Kunden) oder haben nichts zu tun.
Wie sieht es denn mit anderen Freizeitbeschäftigungen aus? Golfen z.B.? Oder Fussball – auch passiv. Oder Fernsehen?
Der Herr Flauaus scheint nur vom Neid verfressen zu sein, weil er – aus familiären Gründen? – so gar keine Freizeit zu haben scheint. Oder er kann sich seine Arbeit nicht organisieren und braucht deshalb jegliche Freizeit um seine Fälle abzuarbeiten.
So oder so, hat er sich – in meinen Augen – mit der Aussage keinen Gefallen getan und auf persönliche Probleme aufmerksam gemacht. Ist es am Ende gar ein versteckter Hilferuf?
Na da schoß sich aber der StA ordentlich ins Knie! wenn der StA einen Seitenhieb austeilen wollte, muß er ja davon Kenntnis erlangt haben. Fragt sich, wann er diese erlangt hat. Ich will doch nicht hoffen, daß es während der Dienstzeit war. Da hat sich der StA seinen Akten zu widmen. Alles andere hat ihn während dieser Zeit nicht zu interessieren.
Mir ist es lieber, jemand kommt bei der Staatsanwaltschaft unter als daß er dem Steuerzahler auf der Tasche liegt. Wieder einer weg von der Straße. (frei nach Harald Schmidt) 😉
Indirekte Rede müsste man halt können – der Satz „Das sollten sich so heftig bloggende Richter (und ehemalige), für die sicher nichts anderes gelten dürfte, z.B. Burhoff oder Ballmann alias Burschel, auch ruhig mal gesagt sein lassen“ ist O-Ton Flauaus, nicht O-Ton Trierer Staatsanwalt.
Und ob ausgesprochene Beschimpfungen anderer Prozessbeteiligter im Verteidigerblog während eines laufenden Strafprozess, vom Zeitaufwand mal abgesehen, wirklich so sinnvoll und dem Mandanteninteresse dienlich sind, muss doch füglich bezweifelt werden.
Was stört es die Eiche, wenn ein Staatsanwalt…
Aber immer schön, wenn sich andere Personen Gedanken um die Zeit eines Dritten glauben machen zu müssen.
Treverer dürfte Recht haben. Nicht der StA, den Herr Flauaus auch nicht selbst zitiert (war er vielleicht beim Plädoyer weggenickt?), sondern nur über den Trierer Volksfreund, hat über Herrn Burhoff oder Herrn Ballmann geätzt, sondern Herr Flauaus überträgt die offenbar auf ihn gemünzte Äußerung auf andere Blogger.
Was genau gesagt wurde, zitiert Herr Flauaus leider nicht, aber wegen seiner Schlussfolgerungen gleich einen „Offenen Brief“ vom Stapel zu lassen, zeigt, dass die ping- und trackbackerei manchmal nur dazu führt, dass inhaltsleere Heißluft nochmals ordentlich durchgequirlt, nacherhitzt und weiterbefördert wird mit Ergebnissen wie früher beim Spiel „Stille Post“
Das klingt wie die typische Hartz4-Hetze, nur auf anderem Level. Im Prinzip ist die Aussage „wenn Sie etwas tun, was ich nicht für nützlich/sinnvoll/gut halte, dann mache ich Sie und dieses Tun einfach mal nieder“.
Ich (Hartz-IV-Empfängerin, erwerbsunfähig) habe sowas immer mal wieder bei mir im Blog. Wenn Leuten nicht paßt, was ich schreibe, ohne echte Argumente dagegen zu haben, gehen sie nicht etwa auf eine andere Website, sondern schreiben mir so Kram wie „faule Hartzer, die nichts besseres zu tun haben, als über jeden Schei* zu bloggen“ in die Kommentare.
Ich finde es allerdings nicht gerade beruhigend, ein solches Verhalten auch auf akademischen Level zu sehen. Dort sollte man eigentlich kein BILD-Niveau erwarten dürfen.
@ Klabauter: Ich hatte Ihnen – glaube ich – schon mal geschrieben: Wenn Ihnen das alles nicht passt, dann vertun Sie doch Ihre Zeit, von der Sie ja offebar genug haben, nicht hier im Internet mit dem Lesen von Blogbeiträge, über die Sie sich ja doch nur ärgern müssen. Dadurch würde uns natürlich manch gehaltvoller Kommentar zu „inhaltsleerer Heißluft „, die „nochmals ordentlich durchgequirlt, nacherhitzt und weiterbefördert wird“ entgehen. Aber das würde ich – glaube ich – überstehen.
@Burhoff :
Dass Sie sich jetzt über mein Zeitkontingent Gedanken machen, während Sie den (vermeintlich) Sie wegen Ihres (vermeintlich) üppigen Zeitkontingents rügenden Trierer Kavalleristen ob solcher Fürsorge mit einem offenen Brief beglücken, ist originell.
Aber Sie wollen doch in Ihrem blog sicher nicht nur Kommentare, die immer in die Kerbe „genau so isses, Herr Burhoff“ hauen? Wäre doch auch auf Dauer langweilig. Schönes Wochenende!
Ja ja. Trier. Das ist eine ganz besondere Behörde der Strafverfolger. Die Lagertheorie scheint in Trier in einem Seminar vor kurzem dick vorgetragen worden zu sein. Diese Mode greift bis ins Saarland. Und nun haben wir sogar eine Akte auf dem Tisch, wo die Staatsanwaltschaft Trier dem Verteidiger schon mal vorsorglich mitteilt, er könne sich ja „auf § 55 STPO“ berufen wenn er zu den Mandatsinternata vernommen wird. Ist schon irgendwie befremdlich… .
Ach ja: Gruß nach Trier und schöne Pfingsten.
Rhoff oder Ballmann alias Burschel, auch ruhig mal gesagt sein lassen” ist O-Ton Flauaus, nicht O-Ton Trierer Staatsanwalt.
Ich bin gespannt auf eine Antwort. Wobei ich nicht davon ausgehe, dass dort jemals etwas kommt.
Danke für den Beitrag!
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