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Trockene Tankstellen in Bayern

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Ab heute – 01.09.2012 – ist es dann, wie LTO in den vergangenen Tagen berichtet hat – auch in Augsburg/Bayer so weit: Die Vollzugshinweise des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen zu § 6 des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG), welche die Abgabe von Alkohol als Reisebedarf an Tankstellen regeln, werden nun auch dort umgesetzt mit dem Ergebnis, dass zu den Ladenschlusszeiten Lebens- und Genussmittel nur noch in kleineren Mengen abgegeben werden. Und was eine kleinere Menge ist, ist eben in den Vollzugshinweisen definiert: Das sind zwei Liter Bier oder eine Flasche Wein/pro Person, Hochprozentiges gibt es nur noch in Kleinstmengen (0,1 Liter pro Person). Daran entzündet sich Streit. Spontane Partys sind nicht mehr möglich. LTO titelt: Bayern legt Tankstellen trocken.