Die Tagespresse, aber auch die Blogs (vgl. hier, hier, hier und hier), sind mal wieder voll Kachelmann. Nun ja, ist ja schon interessant, wenn in einem Strafverfahren kurz vor Beginn der „Gutachterphase, auf die es hier ja wohl besonders ankommt „die Pferde gewechselt werden. Das ist nie gut – da hat der Kollege Hoenig Recht -, aber manchmal geht es nicht anders.
Die Gründe für den Wechsel zum „scharfen Hund“ Schwenn (Begriff taucht bei Spiegle-online auf) wird die „interessierte Öffentlichkeit“ kaum erfahren, wie sollte RA Birkenstock darüber auch Auskunft geben dürfen?
Interessant finde ich in dem Zusammenhang Überlegungen bei Spiegle-online, vgl. hier. Da überlegt man, ob RA Birkenstock nicht ggf. auf den Kosten sitzen bleibt. Da heißt es:
„Der abrupte Wechsel könnte auch Folgen für den Anwalt selbst haben. Werden Sachverständige von einem Verteidiger als präsente Beweismittel in einem Strafverfahren gestellt, trägt die Kosten dafür erst einmal der Rechtsvertreter. Birkenstock hatte nach der Festnahme Kachelmanns in kürzester Zeit die namhaftesten Experten Deutschlands zu Stellungnahmen auf ihren jeweiligen Fachgebieten beauftragt. Die Kosten dafür dürften beträchtlich gewesen sein und sich im Lauf der Hauptverhandlung noch um einiges erhöht haben. Fragt sich nun, ob Birkenstock auf diesen Kosten sitzenbleibt“.
Na, wo steht das denn so? Die Kosten für die präsenten Beweismittel – ich bin mir gar nicht sicher, ob es die klassischen präsenten Beweismittel i.S. des § 245 Abs. 2 StPO sind – werden im Zweifel vom Verteidiger gezahlt, aber „trägt“ er sie? Letztlich wird es im Zweifel immer eine Absprache mit dem Mandanten geben, der verteidigt wird. Auf den kommen die Kosten zu und er bleibt ggf. auf ihnen sitzen.