Ich hatte ja darüber berichtet, dass das RVG bzw. das 2. KostRMoG den Bundestag am 16.05.2013 passiert hat (vgl. hier: RVG-Reform im Bundestag durch…..). Nun steht nur 🙂 noch die Entscheidung des Bundesrates an, der am kommenden Freitag, dem 07.06.2013, berät (vgl. hier die TO).
Und da haben wir dann das Malheur. 🙁 Man hatte ja schon vorher viel vom „Vermittlungssausschuss“ gehört. Das war mir aber alles nicht konkret genug.
Jetzt wird es aber leider konkret. Denn es gibt die Empfehlung des Rechtsausschusses des Bundesrates (vgl. hier die BR-Drucks. 381/1/13), die dahin geht:
„Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat,
zu dem Gesetz gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit folgendem Ziel zu verlangen:
Das finanzielle Gesamtentlastungsvolumen für die Justizhaushalte der Länder aus dem Zweiten Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts und dem Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe-und Beratungshilferechts muss gegenüber den vom Deutschen Bundestag beschlossenen Fassungen beider Gesetze wesentlich erhöht werden.“
Es geht also ums Geld, zwar nicht um das RVG bzw. die da geplanten Änderungen. Die wird es aber nur im Paket mit den anderen Änderungen geben. Es bleibt also spannend.