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Vatertag, daher: Ein Revival zu Witzen von Vätern und Opas

© Teamarbeit – Fotolia.com

Und am Nachmittag des „Vatertages“ dann Vatertagswitze bzw. zu Vätern – und natürlich auch zu Großvätern. Und da mache ich dann mal Folgendes: Ich verweise auf die Zusammenstellungen von Witzen, die ich zu der Thematik in den vergangenen Jahren bereits hatte.

Das kommen dann doch einige Postings zusammen, und zwar:

So, das sollte für den Rest des Tages reichen.

Heute ist Vatertag, daher: Witze zu Vätern und Opas

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Heute ist Vatertag. Da liegt es nahe, Witze zu Vätern und Großvätern 🙂 zu bringen verbunden mit einem „herzlichen Glückwunsch“ :-9 an alle Väter und Großväter. Und da sind dann:

Zwei Freunde in der Kneipe: „Du, ich werde Vater.“
„Toll, aber warum bist du so traurig?“
„Na, meine Frau weiß es noch nicht.“


Fritzchen geht mit seinem Vater einkaufen. Der Vater legt eine Packung Kondome in den Einkaufswagen.
Fritzchen: „Was ist das für ein Dings-Bums?“
Vater: „Das ist ein Bums-Dings!“

immer wieder schön:

Ein Opa geht mit seinem Enkel spazieren.
Opa: „Nun sieh dir doch nur diese schöne Natur an, die grünen Bäume und die saftigen Wiesen.“
Er knickt einen Grashalm ab und kaut auf ihm rum.
Enkel: „Opa bekommen wir jetzt ein neues Auto?“
Opa: „Wie kommst du denn jetzt auf die Idee?“
Enkel: „Na, weil Papa gesagt hat, wenn Opa ins Gras beißt, bekommen wir ein neues Auto!“


Ein altes Ehepaar sitzt wie immer gemeinsam beim Frühstück auf der Terrasse. Auf einmal holt die alte Frau aus und versetzt ihrem Gatten einen Haken, dass es ihn rückwärts von seinem Gartenstuhl haut. Eine Weile ist es still, dann fragt der Alte verwundert: „Wofür zum Geier war denn das?“
Sie antwortet: „Für 45 Jahre schlechten Sex!“
Er sitzt grübelnd auf seinem Stuhl. Nach einer Weile steht er auf und haut ihr dermaßen eins auf die Glocke, dass sie samt Stuhl von der Terrasse fliegt.
„Warum hast du das getan?“, schreit sie ihn an.
Opa antwortet: „Woher kennst du den Unterschied zwischen gutem und schlechtem Sex?“


 

Vatertagswitze: Zum „Ehrentag“ der Väter/Großväter

BorkumNun, was den Müttern mit ihren „Muttertagwitzen“ Recht ist, das soll hier den Vätern billig sein. Heute gibt es daher „zu Ehren“ aller Väter und Großväter 🙂 Vatertagswitze bzw. Witze zu Vätern/über Väter (vgl. dazu auch schon Außer der Reihe: Vatertagswitze im Jahr 2013) oder auch zur „Kehrseite: Zu Müttern. Und: Ich brauche keine Kommentare von wegen „frauenfeindlich“:

Am Vatertag  ertönt aus dem Kinderzimmer die Stimme des Vaters: “Es war einmal eine gute Ehefrau, die ließ ihren Mann jeden Abend ausgehen und gab ihm den Hausschlüssel mit.” “Was macht ihr da?” ruft die Mutter aus der Küche. “Oh”, sagt der Vater, “ich erzähl’ den Kindern ein Märchen…”


Warum ist der Vatertag immer an Christihimmelfahrt ?
Weil nach dem Trinken die Rückkehr zum Ehedrachen einem Himmelfahrtskommando gleicht!


und dann – man möge es mir nachsehen:

Fritzchen spielt am Vatertag mit der Eisenbahn. “Bitte einsteigen! Die Kinder in die Mitte, die Männer nach hinten und die Schlampen nach vorne!” ruft er laut.
Als das die Mutter hört, schimpft sie: “Eine Stunde Spielverbot!”
Eine Stunde später spielt Fritzchen wieder mit der Eisenbahn und sagt wieder: “Die Kinder in die Mitte, die Männer nach hinten und die Frauen nach vorne!”
“Na also!” sagt die Mama, “Es geht doch!”
Darauf Fritzchen “… und wegen der Schlampe in der Küche haben wir jetzt eine ganze Stunde Verspätung!”


und dann habe ich noch den

Sagt ein Mann zu seinem Freund:“ich hab mich jetzt sexuell meiner Frau angepasst“.
„Wie geht denn das?“fragt der.
„Ach, weißt du, wir haben jetzt immer zusammen Kopfweh“.


und für alle die, die keine eigene „Vatertags-SMS“ auf die Reihe bekommen, dann hier eine Anleitung. 🙂

Vatertag: „… der Konsum von Alkohol an Ausflügen am Vatertag … weitgehend gesellschaftlich gebilligt“

Vatertag! Ja, heute ist Feiertag/Christ Himmelfahrt und Vatertag. Zwar werden doch viele Leser den morgigen „Brückentag“ zu einem Kurzurlaub nutzen – ich auch, aber nicht kurz, sondern länger: Heute müsste ich in Tallinn sein 🙂 . Aber der ein oder andere Leser wird zu Hause geblieben sein und heute und/oder morgen arbeiten. Daher auch heute ein wenig Jura, und zwar themenbezogen.

Ich habe dazu mal mit dem „Keywort“ „Vatertag“ bei Juris geforscht und hatte immerhin 49 Treffer, die zurückgingen bis Anfang der 70-iger Jahre des vorigen Jahrhunderts. Ausgesucht für dieses Posting habe ich mir den OVG Schleswig, Beschl. v. 16.05.2012 – 4 MB 39/12. Da war durch eine Allgemeinverfügung für den Vatertag 2012, den 17.05.2012 das Mitführen und Verzehren von alkoholischen Getränken auf den öffentlichen Flächen an mehreren Stellen in Schleswig-Holstein verboten worden. VG und auch OVG haben diese Allgemeinverfügung als weitgehend rechtswidrig angesehen:

„Die Antragsgegner haben in der streitgegenständlichen Verfügung das Mitführen und Verzehren von alkoholischen Getränken auf bestimmten öffentlichen Flächen untersagt. Das verbotene Tun (das Mitsichführen von Alkohol) ist per se nicht geeignet, mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Eintritt von Verstößen gegen die öffentliche Sicherheit – gar in Form der Begehung von Straftaten – befürchten zu lassen. Es ist also gerade nicht der Alkoholkonsum an sich, der eine Gefährdung für polizeirechtlich geschützte Rechtsgüter nach sich zieht. Vielmehr müssen dann, wenn Alkohol konsumiert wird, weitere Handlungen des Konsumenten hinzutreten, um Gefahren oder Störungen der öffentlichen Sicherheit zu verursachen (vgl. Albrecht, Alkoholverbote in der kommunalen Praxis, Verwaltungsrundschau 2012, Seite 41 m.w.n.). Die Entstehung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit erfordert ein weiteres Zutun des Konsumenten. Zahlreiche Menschen trinken allein oder in Gruppen auch in der Öffentlichkeit Alkohol, ohne dass dies Rechtsverstöße nach sich zieht. Dementsprechend wird man den Konsum von Alkohol an Ausflügen am Vatertag auch als weitgehend gesellschaftlich gebilligt ansehen müssen (vgl. Hebeler/Schäfer, Die rechtliche Zulässigkeit von Alkoholverboten im öffentlichen Raum, DVBl. 2009, 1424, 1426 f.). Deshalb begründet die gesicherte Erkenntnis, dass am Vatertag – auch in größeren Mengen – Alkohol konsumiert wird, jedenfalls in der Regel lediglich einen Gefahrenverdacht, welcher für sich genommen den Erlass einer Allgemeinverfügung noch nicht rechtfertigt. In der Regel ist die Vorverlagerung der Gefahrenabwehr dergestalt, dass bereits ein nicht unmittelbar sicherheitsgefährdendes Verhalten generell untersagt wird, nicht zulässig (vgl. dazu auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 06.10.1998 – 1 S 2272/97NuR 1999, 221; diesem zustimmend Senat, Urt. v. 16.06.1999 – 4 L 2/99 -, NordÖR 1999, 381 Rdnr. 21; dort speziell zum Fall einer polizeirechtlich begründeten Satzungsregelung). „