Schlagwort-Archive: Uli Hoeneß

Was die Presse alles so weiß: Kann Uli Hoeneß auf Bewährung hoffen?

Copyright: AP Photo/Miguel Villagran

Es ist schon erstaunlich, wie manche Themen tagelang die Preseeberichte beherrschen, dann auf einmal (fast) in der Versenkung verschwinden, um dann – wie der Phönix aus der Asche – wieder aufzutauchen. So ie „Steueraffäre Hoeneß“, die auf einmal die Gazetten wieder beschäftigt. Und da ist man der Zeit m.E. einen Riesenschritt voraus. Denn man kennt offenbar das Urteil schon, wenn es da z.B. heißt:

Natürlich alles mit „hoffen“, wohl“ und „offenbar“ oder „wahrscheinlich“ usw. Da fragt man sich: Was die Presse schon alles weiß und vor allem, woher sie es weiß. Die Kammer/das Gericht braucht da gar nicht mehr erst zu verhandeln und eine Anklage brauchen wir auch nicht mehr. Es ist offenbar 🙂 alles schon entschieden. Und dabei sollte man vielleicht lieber erst mal abwarten, welche Anklage kommt. Dann kann man sehen/abschätzen, in welche Richtung es geht.

 

Neues von Uli Hoeneß: „Nachgebesserte Selbstanzeige“ (?) und „Hoeneß auf einer Steuer-CD“ (?)

Die neue Woche fängt so an, wie die alte aufgehört hat, nämlich mit sich überschlagenden Meldungen zu Uli Hoeneß, die vielleicht ein wenig Licht in die laufenden Spekulationen bringen, aber m.E. auch neue Fragen aufwerfen. Es handelt sich um folgende Punkte/Fragen:

 

  1. Auf Spiegel.de habe ich die Meldung gefunden, dass Uli Hoeneß wohl schon im Dezemeber 2012 eine Selbstanzeige hat abgegeben wollen, dies dann aber erst im Januar 2013 nach einer Info seiner Bank über Recherchen des Stern getan hat. Die war dann wohl in Eile mit „heißer Nadel“ gestrickt und ist dann nachgebessert worden. Ob das nun reicht, weiß ich nicht, ist jedenfalls m.E. nicht ungefährlich.
  2. Noch interessanter ist die bei Meldung bei focus.de: Danach soll der Name von Uli Hoeneß schon im Sommer des vergangenen Jahres auf einer Steuer-CD aufgetaucht sein, was die bayerische Justiz gewusst haben soll. Wenn das stimmt, fragt man sich natürlich, warum man nicht ggf. eher etwas unternommen hat. Der Focus fragt: „Hat sie etwa den Promi vom Tegernsee gedeckt?„. Und wenn es stimmt, dürfte es für eine strafbefreiende Selbstanzeige noch enger werden.

Die Sache wird die Blogs und eine Heerschar von Juristen, die Straf- und Steuerrecht können, sicherlich noch lange beschäftigen.

Update um 16.00 Uhr: Zum Punkt 2 vgl. hier: Update zu Neues von Uli Hoeneß … Keine Daten auf Steuer CD

Uli Hoeneß und die Selbstanzeige – reicht sie/es? Und: Mehr als 50.000 €?

© angelo sarnacchiaro – Fotolia.com

 

Da macht man gestern einen Wochenspiegel und hat kein richtiges Top-Thema, aber dann: Es entwickelt sich eins am letzten Tag der Woche, nämlich die Selbstanzeige und die Steuerhinterziehung von Uli Hoeneß. Davon sind die Gazetten und die Blogs voll. War klar, dass jemand, der so polarisiert und ggf. schweres Geschütz auffährt, mit heftigem Trommelfeuer rechnen muss. War auch klar, dass die Politik sich melden würde. Ist ja auch zu schön, die Steilvorlage  und alle haben etwas dazu zu sagen (vgl. hier).

Für diejenige, die sich informieren wollen, was bislang so geschrieben worden ist, ein „Zwischenüberblick“. Da haben wir

In der Presse dann weitere Details (entnommen LTO), vgl. die Hinweise auf: „die  Montags-SZ ( Andreas Burkert/Hans Leyendecker / Klaus Ott) und bild.de (Alfred Draxler)“.

Was in der Tat irritiert: Es soll eine Hausdurchsuchung bei Uli Hoeneß stattgefunden haben. Das dürfte „auf Unstimmigkeiten in der Selbstanzeige hin„deuten. Wenn das aber der Fall ist, dann könnte es  eng werden. Denn warum eine Hausdurchsuchung, wenn die Selbstanzeige ok war. Ich gehen mal davon aus, dass die Ermittlungsbehörden nicht wissen wollten, wie Uli Hoeneß wohnt. Eng deshalb, weil nur eine wirksame Selbstanzeige Straffreiheit bringt (s. § 371 Abs. 1 AO) – “ in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt“.

Eng ist/wird es aber ggf. so oder so schon, denn nach § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO tritt Straffreiheit tritt nicht ein, wenn „die nach § 370 Absatz 1 verkürzte Steuer oder der für sich oder einen anderen erlangte nicht gerechtfertigte Steuervorteil einen Betrag von 50 000 Euro je Tat übersteigt.“

Aber das muss man alles mal sehen. Jedenfalls steckt Musik drin.

Nachtrag um 11.47 Uhr: Natürlich gibt es auch noch den § 398a AO. Danke für die Hinweise 😀 (siehe bei den Kommentaren). Aber auch dessen Anwendung setzt ja mal zunächst eine wirksame Selbstanzeige voraus.

Wie gesagt: Es ist Musik drin.

Nachtrag um 12.45: Sehr schön auch die Zusammenstellung bei Handelsblatt.com. Natürlich auch, weil auf diesen Blogbeitrag verwiesen wird 🙂 😀 😉