Schlagwort-Archive: Üble Nachrede

Die Behauptung „X. ist ein Sozialbetrüger…“ ist ehrverletzend

In einem zivilrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren ging es – grob – um folgenden Sachverhalt: Der Verfügungskläger ist ein ehemaliger Mandant des Verfügungsbeklagten, dieser ist Rechtsanwalt. Der wird auf Unterlassen ehrverletzender Äußerungen und auf Unterlassung der Weitergabe von Informationen über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie sein Geschäftsverhalten in Anspruch genommen. Es geht u.a. um eine vom Verfügungskläger behauptete Äußerung des Verfügungsbeklagten. Diese soll in einer Sitzungspause eines Termins gegenüber einem Pressevertreter im Beisein eines Dritten wahrheitswidrig erklärt haben, bei dem Verfügungskläger handele es sich um einen Sozialbetrüger, er sei Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, arbeite aber vollschichtig für die C. GmbH.

Das OLG Brandenburg, Urt. v. 05.03.2012 – 1 U 8/11 sieht darin eine ehrverletztende Äußerung und hat einen Unterlassungsanspruch  gemäß § 1004 BGB analog i.V.m. § 823 Abs. 1 und 2 BGB und § 186 StGB gesehen. Das Recht zur freien Meinungsäußerung (Art. 5 GG) stehe dem nicht entgegen.

Man fragt sich: Mag er seinen Mandanten nicht, oder wie sonst läßt sich die Äußerung erklären? Im Übrigen lesenswert, weil mal wieder ein Beispiel für: Strafrecht hat auch zivilrechtliche Auswirkungen…

Üble Nachrede bei Meldung von Gewalttätigkeiten in einer Familie unter Verschweigen der Identität des Informanten

Das AG Rosenheim, Urt. v. 03.11.2011 – 1 Cs 420 Js 18674/11 verurteilt eine Angeklagte wegen übler Nachrede bei Meldung von Gewalttätigkeiten in einer Familie unter Verschweigen der Identität des Informanten.

Eine Person mache sich wegen übler Nachrede strafbar, wenn sie die von einem Dritten erhaltene Information über Gewalttätigkeiten in einer bestimmten Familie an die Mitarbeiterin des Kindergartens weitergebe, ohne die tatsächlichen Verhältnisse der Familie selbst zu kennen und den Informanten preis zu geben. Dies sei unter dem Gesichtspunkt der Wahrnehmung berechtigter Interessen der Allgemeinheit an der Unversehrtheit der Kinder der Familie nicht gerechtfertigt, weil die Preisgabe der Identität des Informanten als milderes Mittel zur Verfügung stehe.

Gammelfleisch und Üble Nachrede – was hat das miteinander zu tun?

Nun, ja, auf den ersten Blick ist man schnell geneigt zu sagen: Gar nichts hat das miteinander zu tun. Des Besseren wird man belehrt, wenn an sich mit dem Beschl. des OLG Oldenburg v. 24.01.2011 – 1 Ss 69/10 befasst. Da liest man wohin es führen kann. Aber das OLG sagt auch:

„Die den Tatbestand der Üblen Nachrede erfüllende Weitergabe von eidesstattlichen Versicherungen, in denen von einem fleischverarbeitenden Betrieb u. a. wegen Hygienemängeln betriebsbedingt gekündigte und hiergegen vor dem Arbeitsgericht klagende Arbeitnehmer die Verarbeitung von übelriechendem Fleisch schildern, durch den örtlichen Geschäftsführer der Gewerkschaft NGG an einen Rundfunkreporter kann wegen Wahrung berechtigter Interessen straflos sein.“