Der Kollege Kompa, der eine Tanzpartnerin sucht (vgl. hier), hat über das Vorhaben der hessischen Piraten berichtet, gegen das Tanzverbot am Karfreitag vorzugehen (auf die Idee käme man in Münster nie 🙂 ;-). Die Kollegen von de lege lata sind das Ganze mal grundsätzlich angegangen.
Jetzt lese ich gerade, dass die Piraten in Karlsruhe wegen eines Formfehlers keinen Erfolg hatten. Sie hätten zunächst den hessischen Verwaltungsgerichtshof anrufen müssen. Tja, das kommt dabei heraus, wenn man gleich so hoch hinaus will :-).