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„Rotlichtskandal“, ja, aber nicht das, was Sie meinen, oder: Runter vom Altar mit der „heiligen Kuh“

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So, heute dann auch hier zum Wochenauftakt der (neue) „Rotlichtskandal“. Gemeint ist aber nicht das, was man auf den ersten Blick meint oder meint, meinen zu können. Es geht nämlich nicht um einen Skandal im berühmten/berüchtigten „Rotlichtmilieu“, sondern es geht – mal wieder – um einen Skandal im Verkehrsrecht. Man könnte auch sagen/schreiben: Der nächste Blitzerskandal.

Nach dem Kölner Knöllchen-Skandatl haben wir nun einen – wohl bundesweiten – Rotlichtskandal, über den in der vergangenen Woche in der Presse ja auch schon berichtet worden ist (vgl hier in der „Rheinischen Post„, oder in der „NRZ“ oder in der „Hannoverschen Allgemeinen„. Es geht um Rotlicht-Blitzanlagen der Firma Jenoptik, und zwar um TRAFFIPAX TraffiPhot III . Bei denen ist bei der Installation ein Fehler gemacht worden. Der Mindestabstand der Induktionsschleifen im Straßenbelag ist nicht korrekt, was zu Fehlmessungen führt. Daher sind u.a. in Düsseldorf, Essen, Hannover die Messanlagen ausgestellt worden, es wird nicht mehr geblitzt.

Was folgt daraus?

Nun, sicher, dass in den Fällen, in denen das noch möglich ist und noch Sinn macht, Einspruch eingelegt werden muss. So weit, so gut (oder auch nicht)

Interessanter ist natürlich die Frage, was ist mit den Fällen, in denen ein Eisnpruch nicht mehr möglich ist, weil der Bußgeldbescheid rechtskräfitg ist und/oder ggf. auch bereits eine Verurteilung vorliegt? Vielleicht geht ja dann noch etwas mit der Rechtsbeschwerde, was natürlich nicht einfach ist. Und Wiederaufnahme des Verfahrens? Wohl nicht. Also bleibt nur – wie beim Kölner Knöllchen Skandal, dass die Kommunen tätig werden und aus den rechtskräftigen Bescheiden nicht vollstrecken. Aber auch das wird ein steiniger Weg.

Was mich am meisten umtriebt ist die Frage:; Wie fühlen sich jetzt eigentlich die OLG, die zum wiederholten Mal lesen dürfen/müssen, dass es bei einem „standardisierten Messverfahren“ – „TRAFFIPAX TraffiPhot III“ ist als ein solches anerkannt -Fehler gegebene hat, die die Ordnungsgemäßheit der Messung mehr als in Frage stellen? An sich müssten doch solche Meldungen Anlass sein, diese „heilige Kuh“ mal ein wenig vom Altar herunter zu holen und zu schauen, ob bei den Messverfahren, denn nun wirklich alles so standardisiert ist, wie man glaubt/behauptet, was aber – Verteidiger haben es ja schon immer gesagt – offensichtlich nicht der Fall ist. Aber ich wage die Behauptung: es wird nicht lange dauern und wir werden die ersten Entscheidungen bekommen, in denen es heißt/steht: „Alles nicht so schlimm, es bleibt alles beim Alten“, wie z.B. hier „zum alten Recht“ der OLG Saarbrücken, Beschl. v. 25.10.2017 – Ss RS 17/2017 (30/17 OWi), betrifft allerdings das Messgerät PoliScan F1 HP.

Ach so: Und wer jetzt googelt: Bitte nicht nur „Rotlichtskandal“ eingeben. Das gibt die falschen Treffer 🙂 .