Bisher vergessen habe ich den alljährlichen Beitrag zum Programm des kommenden Verkehrsgerichtstag. Es ist in 2020 der 58. VGT, der vom 29.01. bis 31.01.2020 in Goslar stattfindet – wie immer und das bleibt auch wohl so.
Das Programm ist auf der Homepage des VGT veröffentlicht (vgl. hier). Ich stelle hier daraus nur einen Auszug – quasi die Überschriften vor, und zwar wird es folgende Arbeitskreise geben:
- AK I: Grenzüberschreitende Unfallregulierung in der EU
– Unterschiedliche Regulierungssysteme
– Informationsbeschaffung und Beweisrecht
– Verjährung
- AK II: Abschied vom fiktiven Schadensersatz?
– Handhabung in der Praxis
– Besteht gesetzlicher Änderungsbedarf?
- AK III: Aggressivität im Straßenverkehr
– Nimmt die Aggressivität auf der Straße zu?
– Illegale Autorennen – Alleinraser
– Prävention und Repression
- AK IV: Praxistauglichkeit des Bußgeldverfahrens
– Akteneinsichtsrecht
– Zwischenverfahren
– Verjährung
- AK V: Elektrokleinstfahrzeuge
– Verkehrssicherheit
– Verteilungskampf
– Auslandserfahrungen
- AK VI: Fahranfänger– neue Wege zur Fahrkompetenz
– Nichtbestehensquote
– Maßnahmenkonzepte für Fahranfänger
- AK VII: Entschädigung von Opfern nach terroristischen Anschlägen
– Opferschutz nach „Breitscheidplatz“
– Verantwortung von Staat und
Versicherungswirtschaft
- AK VIII: Sicherheit und Passagierrechte auf Kreuzfahrten
– Schiffsgröße und Unfallmanagement
– Internationale und Europäische Rechtsentwicklung
Ich finde die Themen nicht allzu pricklend, interessant für mich ggf. AK IV und aus privaten Gründen 🙂 AK VIII. Schauen wir mal, was bei den Beratungen Ende Januar 2020 herauskommt.