u.a. das soll Roland Pofalla gegenüber seinem Parteifreund Wolfgang Bosbach geäußert haben (vgl. u.a. hier und hier). Strafrechtlich dürfte eine solche Äußerung wohl irrelevant sein, in Betracht käme ja wohl nur eine Beleidigung, die liegt aber m.E. nicht vor, aber „schön“ ist so etwas natürlich nicht. Das kann man m.E. auch wohl nicht unter „Hart, aber herzlich“ 🙂 einordnen.
Was für mich bleibt – wenn die Äußerung denn tatsächlich gefallen ist – (ein Dementi kann ich allerdings nirgends entdecken) – ein bitterer Beigeschmack. wie man offenbar miteinander umgeht, und auch Überraschung. Denn Roland Pofalla – der macht immer so einen herzigen Eindruck 🙂 – dem hätte ich so eine Äußerung nicht zugetraut.