Aus der Abteilung ein „Kessel Buntes“ stammt die Meldung, auf die ich gerade in der Tagespresse gestoßen bin (vgl. auch hier im Berliner Kurier).
In Recklinghausen hat es einen Polizeieinsatz gegeben, nachdem eine Frau die Polizei alarmiert hatte. Sie war davon ausgegangen, gerade Ohrenzeugin eines Verbrechens geworden zu sein. Sie hatte nämlich aus einer Wohnung durchdringendes Babygeschrei gehört. Danach hatte ein Mann laut „Ich bring‘ dich um!“ geschrieen..
Am Einsatzort trafen die Polizeibeamten den Wohnungsinhaber an, der ihnen erklärte, er habe kein Baby, sondern vielmehr einen intelligenten Papagei. „Der Vogel“ könne u.a. auch Kindergeschrei imitieren. Das hatte er getan, was de, Wohnungsinhaber dann aber irgendwann zu viel wurde. Er hatte dann versucht, den Papagei mit der Drohung „„Ich bring‘ dich um“ zum Schweigen zu bringen. Das hatte gewirkt.
Also: Viel Lärm um nichts., und ein Verfahren nach § 241 StGB gibt es auch nicht 🙂 :-). Aber man weiß ja nie.