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Aprilscherz? StVO und im BKat zum 01.04.2013 geändert – sie gelten jetzt sicher auch für Autofahrerinnen, Fußgängerinnen und Radfahrerinnen

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Es ist kein Aprilscherz, sondern Realität: Zum 01.04.2013 sind die StVO und die BKatV neu erlassen worden (vgl. die Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrsordnung v. 06.03.2013, BGBl I, 2013, S. 367 und die Bußgeldkatalogverordnung [BKatV] v. 14.03.2013 – BGBl I 2013, S. 498). Daran knüpfen sind folgende  Fragen:

Warum ein kompletter Neuerlass von StVO und BKatV? Nun, Hintergrund für den Neuerlass von StVO und BKatV sind die mit der 46. VO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 05.08.2009 (BGBl I, S. 2631) zusammenhängenden Fragen (sog. Schilderwald-Novelle). Bei dieser war es zu einem Verstoß gegen das Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG gekommen (vgl. dazu hier: Kommt die Schilderwaldnovelle, oder: Wann reparieren wir den “Schildaschlamassel”?). ). In der Diskussion war daher die Nichtigkeit bzw. Teilnichtigkeit der VO . Dem soll jetzt durch den Neuerlass der StVO begegnet werden (vgl. dazu die BR-Drucks. 428/12). Und da man nicht ausschließen konnte, dass es auch bei früheren Änderungen der StVO zu Verstößen gegen das Zitiergebot gekommen ist, hat sich der Verordnungsgeber zu einem kompletten Neuerlass der StVO entschlossen. Die BKatV ist neu erlassen worden, weil sie häufig durch Verordnungen zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften mitgeändert worden ist und deshalb nicht ausgeschlossen werden konnte, dass es in den Präambeln jener Verordnungen ebenfalls zu Verstößen gegen das Zitiergebot gekommen ist (BR-Drucks. 769/12, S. 114).

Die Änderungen/Neuerungen hier im Einzelnen darzustellen, würde den Rahmen sprengen. Allerdings auf eins ist hier hinzuweisen (vgl. auch hier). In der StVO gibt es keinen Autofahrer, keinen Fußgänger und keinen Radfahrer mehr. Peter Ramsauer hat sich ein Denkmal gesetzt. Die StVO gilt jetzt nämlich (nur noch) für denjenigen, der Auto fährt, der Rad fährt oder für zu Fuß Gehende. Gott sei Dank, dass wir das geändert haben und damit auch die Frage geklärt haben, lieber Herr Ramsauer. Jetzt sind endlich sicher auch die Autofahrerinnen, Radfahrerinnen und Fußgängerinnen erfasst. Nicht, dass noch ein OLG auf die Idee kommt, die alten Begriffe würde die nicht erfassen. Man weiß ja nie. Ach so: Spiegel-online spricht von „Dummdeutsch im Straßenverkehr„.

Zum Ganzen gibt es in VRR-Heft 4 einen Beitrag des Kollegen Deutscher. Den werden wir online stellen und darauf verlinken. Dazu gibt es dann einen Lesetipp. Vorab dann hier schon mal der Verweis auf die PM des Bundesverkehrsministeriums v. 28.03.2013 mit weiterführenden Links zum Bußgeldkatalog und zur StVO.

Was im Verkehrsrecht ab 01.01.2011 neu ist

Nicht alles neu macht der Mai, aber einiges neu macht meist der 01. Januar. Und das sind im Verkehrsrecht in diesem Jahr folgende Punkte:

  • Begleitetes Fahren mit 17 Jahren

Ab 01.01.2011 dürfen Jugendliche ab 17 Jahren Pkw, Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren. Voraussetzung: Das Fahren ist bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung eines erwachsenen Führerscheininhabers erlaubt – sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit. Anforderungen an den Begleiter: Mindestalter: 30 Jahre, Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (Pkw) seit mindestens fünf Jahren, Eintragungen im Flensburger Verkehrszentralregister: maximal drei Punkte.

  • Wechselkennzeichen

Ab 2011 wird die KFZ-Kennzeichnung mit dem Wechselkennzeichen, das heißt ein Kennzeichen für mehr als ein Fahrzeug, deutlich flexibler. Bis zu drei Fahrzeuge dürfen unter einem Kennzeichen laufen. Geführt werden darf das Zeichen zur gleichen Zeit immer nur an jeweils einem Fahrzeug.

  • Neue Benzinsorte

Ab Januar 2011 ist mehr Bio im Kraftstoff. Dann gibt es an deutschen Tankstellen eine neue Benzinsorte: E-10. Alternativ zum gängigen Superbenzin enthält E-10 einen deutlich höheren Anteil an Bio-Ethanol. Er liegt bei maximal zehn Prozent und ist somit doppelt so hoch wie bisher üblich. Dieser Biokraftstoff wird aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt. Wer E-10 tankt, reduziert den CO2-Ausstoß im Straßenverkehr. Etwa 90 Prozent aller benzinbetriebenen Pkw – und alle Neufahrzeuge – können E-10 tanken. Dennoch sollten Sie sich vergewissern, ob Ihr Auto E-10-tauglich ist. Informationen zur Verträglichkeit gibt der Autohersteller.

  • Serienmäßiges Tagfahrlicht

Alle Neuwagen müssen ab 2011 serienmäßig mit speziellen Tagfahrleuchten ausgestattet sein. Sie schalten sich in den Scheinwerfern automatisch beim Starten des Motors ein. Tagfahrleuchten sind sparsamer und somit umweltfreundlicher als Abblendlicht. Nachrüsten muss niemand.

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08.12.2010 Führerschein mit 17 wird Dauerrecht – Änderung des Straßenverkehrsgesetzes verkündet
03.02.2010 Bundesverkehrsminister plant Wechselkennzeichen für saubere Fahrzeuge
25.10.2010 Bioanteil bei Benzin wird auf 10 Prozent erhöht – ab Januar 2011 neue Benzinsorte an Tankstellen
Quelle: Bundesregierung Regierung online Artikel vom 20.12.2010