Nach Rückkehr aus dem Kurzurlaub – übrigens kein „Rentnerstress“ wie der Kollege Hoenig meint 🙂 – dann kurz die Meldung zu einer (erfolgreichen) Räumungsklage der besonderen Art. Am Donnerstag ist vor dem VG Münster ein Verfahren gegen die Uni Münster zu Ende gegangen, in dem eine Anwohnerin dagegen geklagt hatte , dass im Hinterhof des Instituts für Neuro- und Verhaltensbiologie an der Badestraße in Münster Meerschweinchen gehalten werden. Sie hatte Erfolg, zumindest teilweise. Der Stall steht zu nah an der Grenze. Die Uni muss den Stall zwar nicht beseitigen, die Meerschweinchen allerdings müssen umziehen. Scheint keinen Räumungsschutz zu geben :-). Mehr dann hier bei den „Westfälischen Nachrichten“.