Schlagwort-Archive: LTO

Der „175iger“ – oder: Zur Geschichte von § 175 StGB

© froxx - Fotolia.com

Zur Geschichte von § 175 StGB – Späte Wiedergutmachung für Schwule“ so ist der Beitrag von Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz bei LTO überschrieben. Nach der Einleitung:

175er“ war lange die gängige Kurzformel für Schwule. Der 17.5. ist daher seit einiger Zeit internationaler Aktionstag der Schwulenbewegung. Die nach 1945 verurteilten homosexuellen Männer könnten nun bald rehabilitiert werden. Über die Grundlagen der Verteufelung männlicher Homosexualität und den Inhalt von heute kaum noch verständlichen Richtersprüchen berichtet Herbert Grziwotz.“

folgt eine – wie ich finde ganz interessante Darstellung verschiedener Urteile zum „§ 175 StGB a.F.“.

Karlheinz Schreiber kommt nun doch mal erst nicht frei

© chris52 - Fotolia.com

Am Dienstag/Mittwoch war berichtet worden, dass das LG Augsburg den den Haftbefehl gegen den früheren Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber wegen gesundheitlicher Probleme gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt hat. Zu lesen u.a. bei der LTO, wie folgt:

.Schreiber muss eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000 Euro in bar hinterlegen und außerdem seinen Personalausweis und seinen Reisepass abgeben.

Die 10. Strafkammer des Landgerichts (LG) hat den Haftbefehl gegen den 78-Jährigen auf Antrag der Verteidigung aufgehoben. Der zu acht Jahren Gefängnis verurteilte Schreiber steht von nun an unter Hausarrest. Die Kammerentscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Schreiber hatte im März in seiner Gefängniszelle einen Herzinfarkt erlitten. Es bestünden erhebliche Zweifel an Schreibers Haft- und Verhandlungsfähigkeit, erklärte der Sprecher. Sein Hausarrest beinhalte, dass er sich einmal täglich bei der Polizeiinspektion Landsberg meldet.

Den Angaben zufolge darf Schreiber zudem sein Grundstück nicht ohne vorherige gerichtliche Genehmigung verlassen. Mit den Auflagen soll verhindert werden, dass der frühere Waffenlobbyist flüchtet. Er war nach jahrelangen juristischen Verfahren erst im August 2009 von Kanada ausgeliefert worden, wohin er sich abgesetzt hatte.

Nach Justizangaben hat die Staatsanwaltschaft gegen die Freilassung Schreibers Rechtsmittel eingelegt. Darüber muss das Oberlandesgericht München entscheiden.

Schreiber war im Mai 2010 wegen Steuerhinterziehung von 7,3 Millionen Euro zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Im September 2011 verwies der Bundesgerichtshof den Fall an das LG Augsburg zurück. Die Richter sollen unter anderem prüfen, ob die Schlüsselfigur der CDU-Spendenaffäre zur Tatzeit vor allem in Kanada lebte – und damit kanadische Steuerbehörden zuständig wären.“

Inzwischen meldet die SZ, dass man die Freilassung erst mal gestoppt hat, um das Ergebnis des Rechtsmittels der StA abzuwarten, die Beschwerde eingelegt hat. Die „SZ“ spricht von „Verwirrung im Fall Schreiber“. Nun ja,  wieso Verwirrung. Ist der normale Gang der Dinge.

Handgranate im Spielzeugregal

© froxx - Fotolia.com

Ich war mir nicht sicher, Lachen oder weinen?, als ich bei der LTO gestern die Meldung über ein Urteil des LG Limburg gelesen habe, überschrieben mit: „Handgranate im Regal versteckt – Bewährungsstrafe für Ladendetektiv

In der Nachricht heißt es weiter:

Weil er eine scharfe Handgranate im Spielzeugregal eines Supermarkts versteckt hat, ist ein Ladendetektiv zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das LG Limburg sprach den 40-Jährigen am Montag des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz schuldig.

Der Angeklagte hatte in dem Supermarkt in Wetzlar Ende Januar die Handgranate versteckt. Anschließend informierte er den Marktleiter über seinen angeblichen Fund. Die Polizei ließ den Markt räumen. Der Mann hatte sich von seiner Tat nach eigenem Geständnis eine Anerkennung seines Chefs und die Bezahlung seines
ausstehenden Gehalts erhofft.“

Ich habe mich dann gegen das Lachen entschieden. Ich denke, nicht nur ich bin erstaunt, auf welche Ideen „Mitbürger“ kommen.

Besondere Form der Mediation – Putztuch statt Richterspruch

Machen wir heute mal nur einen „Kessel“ bzw. „Strauß Buntes“. Über den Newsletter der LTO bin ich auf die Nachricht zum dem Kollegen des AG Delmenhorst gestoßen. Da heißt es (vgl. auch hier bei Welt-online):

© wime - Fotolia.com

Mit einem Putztuch und Politur hat ein Amtsrichter in Delmenhorst einen Streit um ein beschädigtes Auto einfach weggeputzt. Ein Autobesitzer hatte geklagt, weil eine Frau angeblich die Tür seines Wagens beschädigt hatte.

Der Richter bestellte die Kontrahenten samt Auto vor das Gericht, um sich den Schaden anzuschauen. Schließlich zückte er die Putzutensilien, rieb über die Autotür – und weg war der vermeintliche Lackschaden.

Dies sei nicht das erste Mal, dass der Jurist zu unkonventionellen Mitteln greife, sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts in Oldenburg. 2011 habe er einen Nachbarschaftsstreit um Äste, die über eine Gartengrenze ragten, mit einer Säge lösen lassen.“

Das ist mal eine Streitschlichtung, die allerdings in Strafverfahren und Bußgeldverfahren so kaum möglich ist. Jetzt stellt sich natürlich nur die Frage: Wie wird abgerechnet? 🙂 😉 Kann der Richter die bei ihm entstandenen Kosten gegenüber der Staatskasse geltend machen, wenn er das überhaupt will?

Wirklich Gebühren nach einem Gegenstandswert von 48 Milliarden Euro?

An verschiedenen Stellen (vgl. u.a. hier) ist schon über die gebührenrechtlichen Fragen betreffend das Verfahren beim BVerfG betreffend den Eurorettungsschirm berichtet worden. Es stellt sich die Frage der Höhe der Gebühren; teilweise heißt es, ob man damit reich werden kann (vgl. hier). Die Frage will ich jetzt hier gar nicht stellen und schon gar nicht beantworten (denn, was ist reich?).

Mir geht es nur darum, mit einem Missverständnis aufzuräumen, das m.E. zu bestehen scheint. Nämlich die Frage der Höhe der Gebühren. Es mag zwar sein, dass der Gegenstandswert 48 Milliarden Euro beträgt – ich habe bisher einen entsprechenden Beschluss noch nicht gefunden -, aber: Selbst wenn. Die Gebühren werden gem. § 22 Abs. 2 RVG bei max. 30 Mio € gedeckelt, bzw. bei 100 Mio €, wenn es mehrere Auftraggeber sind waren. Habe jetzt nicht ausgerechnet, wie viel das ausmacht, ist immer noch eine Menge, aber eben nicht 48 Milliarden €.

Nachzulessen Näheres hier bei der LTO.