Aus der Ecke „Gemischtes“ kommt die Nachricht über einen Rechtsstreit in der Steiermark, auf die die ich bei LTO gestoßen bin (vgl. hier: „Kuhglocken-Konflikt in Österreich„). In der Sache geht es um den Streit zwsichen einem Bauern und seinen Nachbarn in der Steiermark. Dazu heißt es bei LTO, dass ein Richter aus der Steiermark Milchkühen und deren Glocken Bimmelverbot erteilt hat. Und weiter: Mitte Juli schlug die Nachricht in Österreich ein wie eine Bombe: Erich Kundergraber, seines Zeichens Richter am Unabhängigen Verwaltungssenat der Steiermark, brach mit einer Jahrhundert alten Tradition: Die Kühe auf einer Weide in der Gemeinde Stallhof, so sein Urteil, sollten zukünftig ohne Glockenschmuck am Hals grasen. Angefangen hatte die Auseinandersetzung, wie so oft, mit einer Anzeige bei der Polizei. Genervte Nachbarn wollten nicht mehr hinnehmen, dass ein örtlicher Landwirt seine mit Glocken versehene Kuhherde direkt neben ihren Wohnhäusern weiden ließ. Der Bauer erhielt eine Geldstrafe, gegen die er postwendend vor Gericht zog.“
Im LTO-Bericht wird dann Rechtsvergleichung mit der Schweiz und dem Sauerland betrieben, Dort wurden wurden Kuhglocken schon vor Jahrzehnten gerichtlich schallgedämmt, berichtet Uwe Wolf (vgl. hier)