Am 17.04. haben die die fünf größten Provider Deutschlands mit dem BKA einen Vertrag geschlossen, der den Zugang zu Kinderpornografie im Netz erschweren soll. Damit verfolgt die Bundesregierung weiter die Bekämpfung von Missbrauch und Ausbeutung im Internet. Mit dem Vertrag verpflichten sich die unterzeichnenden Internetanbieter, zeitnah Seiten mit kinderpornografischem Inhalt zu sperren. Spätestens in sechs Monaten muss die Technik funktionsfähig in Gang gesetzt sein. Die Sperren auf Domaine Name System (DNS)-Basis soll verhindern, dass die illegalen Seiten mit kinderpornografischem Inhalt durch Eingabe des Namens aufgerufen werden können. In der Regel erscheint dann eine erläuternde STOPP-Seite. In Kürze soll im Übrigen das „Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen“ im Bundeskabinett behandelt werden. Es soll verbindlich und weitreichend für alle Anbieter das regeln, was im Kern mit dem Vertrag vereinbart wurde.