Im AnwBl. 2012, 495 bin ich auf einen ganz interessanten Beitrag unter der Überschrift „Mandatsablehnungen wegen drohender Vertretung widerstreitender Interessen“ verfasst von Dr. Matthias Kilian, gestoßen. Der Verfasser stellt eine Umfrage vor, die das Soldan Institut im Rahmen des Berufsrechtsbarometers 2011 Umfrage durchgeführt hat zu der Frage, wie oft in den letzten drei Jahren Anwälte wegen einer Interessenkollision nach §§ 43a Abs. 4, 45, 46 BRAO Mandate niederlegen mussten. Danach mussten durchschnittlich fünf Mandate abgelehnt werden, wobei allerdings die Größe einer Sozietät keinen besonderen Einfluss auf die Häufigkeit von Mandatsablehnungen hat. Eindeutiger war die Feststellung, dass die Größe des Orts in dem ein Anwalt tätig ist, Auswirkungen auf die Häufigkeit eines Interessenkonfliktes hat. Anwälte in größeren Städten mit mehr als 200.000 Einwohnern müssen wesentlich weniger Mandate wegen einer Interessenkollision niederlegen. Anwälte, die in einem kleinstädtisch geprägten Umfeld tätig sind, müssten dagegen deutlich häufiger Mandate wegen Interessenkollisionen ablehnen.