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Die nach oben offene Hoeneß-Skala, oder: Wann stellen wir die Haftfrage?

entnommen wikimedia.org Urheber Harald Bischoff

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Urheber Harald Bischoff

Die Stärke von Erdbeben wird auf der sog. Richterskala gemessen. Die ist nach oben offen. In Steuerstrafverfahren gibt es m.E. bzw. müsste es seit den Ereignissen/Entwicklungen der letzten beiden Tage im „Steuerstrafverfahren Hoeneß“ eine nach oben offene „Hoeneß-Skala“ geben. Oder wie anders will man das, was dort passiert ist, bezeichnen/sehen. Von 3,5 Mio € über 18,5 Mio € über 23,7 Mio € auf 27,2 Mio €! Mal abgesehen von dem Umstand, dass die entsprechenden Umstände/unterlagen ggf. schon länger vorgelegen/bekannt waren, aber jetzt erst kurzfristig bekannt gemacht worden sind. Da fragt man sich schon, was kommt da noch? Eine Verteidigungsstrategie kann ich da nicht mehr erkennen.

Aber vielleicht gibt es da auch nichts mehr zu verteidigen. Wenn die Verteidiger das erkannt haben, dann: Hut ab. Dann geht es vielleicht nicht mehr anders, als mit: Augen zu und durch. Und eins ist klar: Wenn ich denn Sinn und den Hintergrund des Agierens/Vorgehens verstehe, werde ich der erste sein, der öffentlich bekennt/sagt: Gut gemacht, wir sind alle blöd, dass wir den Coup nicht gesehen haben.

Aber über die Fragen will ich gar nicht weiter spekulieren. Ich habe ein ganz anderes Problem bzw. eine ganz andere Frage, wobei ich vorausschicke: Wer dieses Blog kennt und verfolgt, wird wissen, dass ich nun sicherlich nicht derjenige bin, der vorschnell an U-Haft denkt. Aber: Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, ist immer noch ein gegen eine Kaution von 5 Mio € ausgesetzter Haftbefehl in der Welt. Und ich frage mich: Warum diskutiert man in München eigentlich nicht inzwischen über den?

Für Kommentatoren: Mir ist die Rechtsprechung des BVerfG zu § 116 Abs. 4 StPO bekannt, dazu habe ich oft genug gebloggt. Aber es stellt sich dann doch die Frage, warum man nicht, wenn die Hinterziehungssumme um mehr als das Siebenfache gestiegen zu sein scheint, darüber diskutiert, dass Fristen immer wieder versäumt und Unterlagen verspätet vorgelegt worden sind, obwohl sie ggf. eher hätten vorgelegt werden können. Die Frage wird man stellen dürfen (oder sogar müssen?), ob es nämlich nicht allmählich Zeit wird, sich auch mal dem Haftbefehl bzw. der Haftfrage zu zu wenden. By the way: Bei jedem „Normalo“ bzw. bei jedem „Schütze Arsch“ würden wir längst darüber diskutiert haben. Ich bin – meine ich – sicherlich kein Scharfmacher, aber bitte: Warum hier nicht?

Und wenn nicht eine Invollzugsetzung, dann zumindest eine Erhöhung der Kaution, oder? Man muss ja nicht gleich die Todesstrafe fordern, wie es hier satirisch anklingt Die Einführung der Todesstrafe im Steuerstrafrecht. 🙂 🙂 . Ich denke, die Frage wird sich über kurz oder lang stellen (müssen). Man darf gespannt sein, wann. Ich jedenfalls bin es. Ggf. schon heute, wenn der wohl zur Hauptverhandlung geladene EDV-Experte bestätigt, dass die wohl erst Ende Februar überreichten Unterlagen schon vor einem Jahr gefertigt worden sind?