Ich hatte neulich näheren/intensiveren Email-Kontakt zu einem _ offenbar – amtsrichterlichen Kollegen, der mir nicht nur in unserem Blog, sondern auch schon in anderen Blogs durch m.E. fundierte und engagierte Kommentare aufgefallen war. Im Rahmen dieses Kontakts erhielt ich von ihm eine Email mit u.a. folgendem Inhalt:
„…c) beruht die Freude auch darauf, dass man, was ich besonders schätze, bei Ihnen auch als „kleiner“ Amtsrichter der Öffentlichkeit seine Entscheidungen zugänglich machen kann, verbunden mit der Hoffnung, dass es der eine oder andere Ihrer Leser zur Kenntnis nimmt, dass es auch von den Amtsgerichten, deren Ruf ja – leider nicht immer zu Unrecht – bei vielen Verteidigern nicht der beste ist, hin und wieder Entscheidungen gibt, bei denen sich der Verfasser um Richtigkeit zumindest „stets bemüht“ hat und die sich nicht darauf beschränken, Anträge der StA durchzuwinken oder, was das Drama um die Akteneinsicht im Owi-Verfahren zeigt, den Behörden nach dem Mund zu reden. Ich hatte ja offen gestanden vor meinem Berufseintritt und des damit einhergehenden Desillusionierungsprozesses immer gedacht, dass es sich um typisches „Anwaltsgejammer“ handelt, wenn z.B. die X-er Kollegen beklagen, dass die dortigen Ermittlungsrichter alles unterschreiben, was Ihnen vorgelegt wird. Heute weiß ich, dass dieser Vorwurf nicht jeder Berechtigung entbehrt, mir ist in den vergangenen zwei Jahren kein einziger Fall begegnet, in denen ein Antrag abgelehnt wurde. Ich bin deshalb froh, wenn es für uns Möglichkeiten gibt, hin und wieder aufzuzeigen, dass es auch an der Basis anders geht und eben nicht immer erst die OLG eingreifen müssen. Das ist insbesondere deshalb wichtig, weil es nicht nur mir so gegangen ist, dass die Wahrnehmung unserer Prüfungsaufgaben auf Seiten der Strafverfolger mit Bedenkenträger- und/oder Querulantentum gleichgesetzt wird. Sprüche wie „was beschweren Sie sich über Ihren hohen Bestand, ziehen Sie die Sachen so wie angeklagt durch, wenn es dem Verteidiger nicht passt soll er halt in Berufung“ (O-Ton eines Staatsanwalts) oder, wie mir über mehrere Ecken zugetragen wurde, die interne Äußerung „den Neuen in X müssen wir noch disziplinieren“, erhöhen die Lebensfreude auch nicht wirklich. Nach meinem Eindruck lassen sich nicht wenige Kollegen von so etwas beeinflussen oder geben irgendwann resigniert auf.
So, jetzt aber genug Leid geklagt, unter dem Strich mache ich meinen Job ja trotzdem gerne. Nachdem es aus Beamtensicht nunmehr mit Riesenschritten auf das Dienstende zugeht :-), wünsche ich Ihnen ein schönes Wochenende und verbleibe….“
Mir haben seine Ausführungen zu denken gegeben – ist es wirklich so? Aber: Beruhigt hat mich, dass er seinen Job trotzdem gerne macht. Und das merkt man seinen Beschlüssen auch an.