Ich habe mich bisher ja aus dem Verfahren Mollath herausgehalten und darüber nur im Rahmen meiner Wochenspiegel berichtet. Grund ist u.a., dass man nicht alles im Auge behalten kann und es m.E. genügend andere Blogs gibt, die den Fall im Auge haben. Aber jetzt bin ich auf einen Bericht aus der Süddeutschen Zeitung von heute gestoßen (worden), auf den ich dann doch hier hinweisen will.
Die „Süddeutsche Zeitung berichtet unter der Überschrift: „Merkwürdiger Entwurf belastet Richter“ über den ihr vorliegenden Entwurf des Wiederaufnahmeantrages im Verfahren Mollath, der sich von dem Wiederaufnahmeantrag, dann doch ganz erheblich unterscheidet. Um Kommentaren vorzubeugen: Mir ist der Unterschied zwischen Entwurf/endgültiger Fassung schon bekannt und mir ist auch bekannt, dass dazwischen erhebliche Unterschiede liegen können. Aber es ist – gelinde gesagt – schon ein wenig „eigenartig“, wenn Entwurf und endgültige Fassung gerade an den Stellen voneinander abweichen, an denen es um „unmittelbares Fehlverhalten von Justizbediensteten“ geht.
Und wenn es heißt: „Justizministerin Beate Merk (CSU) hatte am Freitag betont, für den Inhalt des Antrags sei allein die Staatsanwaltschaft zuständig gewesen.„: Kann sein, kann aber auch nicht sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man nicht berichtet hat.
Jetzt hoffe ich nur, dass ich keinen Besuch der Polizei bekommt, vgl. hier der Fall Mollath und seine Weiterungen.