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Polizei misst Leichentemperatur mit Fleischthermometer, oder: „Rechtsstaatlichkeit geht vor Wahrheitsfindung.“

© helmutvogler - Fotolia.com

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Na, das wird die Polizei in Erding nicht gerne gehört haben, was die Vorsitzende der Schwurgerichtskammer (des LG Landshut, oder?) in einem Prozess um einen Erdinger Frauenarzt in der Urteilsbegründung ausgeführt hat und worüber die SZ heute berichtet (vgl. hier). Die Richterin wirft der Polizei „Spurenvernichtung“ vor.

Aus dem Bericht der SZ:

„Das Desaster beginnt, gleich nachdem zwei Beamte des Kriminaldauerdienstes (KDD) am Tatort eingetroffen waren. Im Bad eines Reihenhauses im Erdinger Stadtteil Pretzen liegt an jenem Abend des 4. Dezember 2013 die Leiche der 60-jährigen Brigitte B. Der Notarzt glaubt, die Frau sei bei einem Sturz ums Leben gekommen. Die Polizisten übernehmen die Einschätzung. Dabei hätte ein gezielter Blick gezeigt, dass die Frau erwürgt oder erstickt wurde.

Polizei misst Temperatur mit Fleischthermometer

In einem solchen Fall kommt es zu kleinen, aber unübersehbaren Blutungen in den Augen. Zudem ist die Leiche mit Hämatomen übersät. Die KDD-Beamten sehen das alles nicht. Ihre „polizeiliche Leichenschau“ wird zu einer „polizeilichen Spurenvernichtung“, so Geppert. Beim Entkleiden der Leiche spritzt Blut durchs Bad – die Beamten wischen es weg. Die Groteske geht weiter. Die Polizisten haben kein medizinisches Thermometer, um die Temperatur der Leiche zu messen. Einer der beiden hat sich privat ein Fleischthermometer zugelegt. Das nimmt er her.

Zum kriminalistischen Grundwissen gehört, dass man eine Stunde später eine zweite Messung machen muss, damit der Todeszeitpunkt möglichst genau berechnet werden kann. Doch es gibt keine zweite Messung. Seit einigen Monaten gibt es nun eine Dienstanweisung bei der Kripo Erding, in jedem Fall zweimal zu prüfen.

Erst die Obduktion macht klar, dass Brigitte B. umgebracht worden ist. Spuren am Tatort lassen sich kaum noch sichern. Michael B. hat mit Erlaubnis des KDD im Bad geputzt. Die mittlerweile mit dem Fall betrauten Beamten des Kommissariats K 1 holen ihn zu Hause ab. Angeblich, um ihn als Zeugen zu befragen. Tatsächlich ist er längst ihr Hauptverdächtiger.

Er wird nicht über seine Rechte belehrt. Aber man schneidet ihm auf der Dienststelle die Fingernägel ab und er muss seine Hose runterlassen, um seine Knie zu fotografieren. Dann wird er vernommen. Dass die Vernehmung eines Verdächtigen, der nicht belehrt wird, nicht verwertbar ist, ist nur das eine. Bedrückend sei es, sagte Richterin Geppert wütend, dass nicht nur geschlampt, sondern auch Gesetze missachtet wurden: „Rechtsstaatlichkeit geht vor Wahrheitsfindung.“

„Rechtsstaatlichkeit geht vor Wahrheitsfindung.“ Recht hat sie die Vorsitzende.