der kann hier die Beschlüsse der strafrechtlichen Abteilung des 68. DJT nachlesen. Mal sehen, was draus wird. Nachträglich bekommen die Bundesländer Recht. Die hatten bei der neuen Abspracheregleung/Verständigung ein qualifiziertes Geständnis gefordert. Das verlangt jetzt der DJT auch. Und: Die Entscheidung des BGH in 1 StR 64/10 wird „abgestraft“. dDer DJT fordert den Ausschluss der Rücknahme eines Rechtsmittels gegen ein auf einer Verständigung beruhendes Urteil innerhalb der Rechtsmittelfrist.