Am 29.03.2012 hat in Berlin ein Symposium des DAV unter dem Titel: „In den Wolken – Schutz der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht auch bei grenzüberschreitendem Outsourcing und Cloud Computing“ stattgefunden. Dazu hat der DAV hier gebloggt. Und: Bundesjustizministerin hat ein Grußwort gesprochen, in dem es u.a. heißt:
„…Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht und ihre Sicherung ist und bleibt unverzichtbare Grundlage der anwaltlichen Tätigkeit.
Der Schutz der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht beim „grenzüberschreitenden Outsourcing“ von anwaltlichen Dienstleistungen wirft ebenso wie das sogenannte „Cloud Computing“ durch Anwältinnen und Anwälte viele interessante und zum Teil noch ungeklärte Fragen auf…
Ich bin gespannt, ob und wie der Gesetzgeber die Fragen löst.