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Andere Länder – andere Sitten: Haftstrafe auf (Teil)Bewährung für Datenklau in einer Schweizer Privatbank

Hier bei LTO, aber auch an anderer Stelle, wird über den Ausgang eines Strafverfahrens in der Schweiz berichtet, in der ein  geständiger Deutscher für „Datenklau“ in der Schweiz zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren verurteilt worden ist, wovon ein zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Es handelt sich um einen 54-Jährige IT-Techniker, der am gestrigen Donnerstag vom Schweizer Bundesstrafgericht in Bellinzona der Wirtschaftsspionage, der Verletzung des Bank- und Geschäftsgeheimnisses sowie der Geldwäscherei für schuldig befunden worden ist. Der Mann hatte laut Anklage rund 2700 Datensätze deutscher Kunden bei der Zürcher Privatbank Julius Bär gestohlen und für 1,1 Millionen Euro an den deutschen Fiskus verkauft. Er war 2012 aufgeflogen und im Juni 2013 vor dem Bundesstrafgericht angeklagt worden.

Die Hälfte der Strafe – also 18 Monate – setzte das Gericht zur Bewährung aus (vgl. hier bei welt.de). Und – was es alles gibt: Der Angeklagte befindet sich bereits seit längerem auf eigenen Wunsch im Strafvollzug, diese Zeit wird angerechnet. Neben der Gefängnisstrafe sollen Bankguthaben des Mannes in Höhe von umgerechnet rund 190.000 €, Fahrzeuge sowie Münz- und Uhrensammlungen eingezogen werden. Zudem bestätigte das Gericht Forderungen des Staates nach Wiedergutmachungszahlungen in einer Gesamthöhe von 740.000 €. Auf diese Summe hatten sich der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft zuvor verständigt.