LTO berichtet unter dem Titel: „NRW plant das Computer-Examen – Flinke Finger machen sich bezahlt“ über ein Projekt in NRW, nach dem ggf. eine eine grundlegende Änderung des zweiten juristischen Staatsexamens in NRW ins Haus steht. Statt von Hand sollen danach demnächst ggf. die Klausuren am Computer geschrieben werden können (wegen der Einzelheiten vgl. den Beitrag bei LTO).
Spontan fiel mir dazu ein. Es klagen ja nicht nur die Referendare über 5-stündige Handschreibarbeit, sondern in den Fachanwaltskursen auch die angehenden Fachanwälte, die m.E. noch weiter weg von „händischen Klausurenschreiben“ sind. Wenn man also für Referendare Klausuren am Computer einführt, dann sollte die BRAK aber nachziehen und in der FAO eine entsprechende Regelung vorsehen. Bei der Gelegenheit könnte man sich gleich mal Gedanken darüber machen, warum eigentlich ausgewachsene Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen die Klausuren im FA-Kurs ohne Hilfsmittel, wie z.B. einen Kommentar, schreiben müssen. Das ist Erst-Examens-Stand. Da haben es die Referendare im 2. Examen besser. Die dürfen Standardkommentare benutzen. Gleiches Recht für alle :-).