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Der Bundesadler auf Toilettenpapier? Dem Ansehen des Parlaments Rechnung tragend?

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Na, das ist doch mal eine Meldung, die so richtig zum Tag der deutschen Einheit passt. Die Bild-Zeitung berichtet über eine Ausschreibung im Deutschen Bundestag zur „Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Herstellung und zum Vertrieb von exklusiven Produkten mit bundestagsspezifischem Charakter (Bundestagsprodukte)“. Da heißt es u.a.:

Der Deutsche Bundestag beabsichtigt, im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit eine Lizenz zur Herstellung und zum Vertrieb von Bundestagsprodukten zu vergeben. Diese beinhaltet das ausschließliche Recht zur Herstellung und zum Vertrieb beweglicher Sachen mit der Wortmarke „Deutscher Bundestag“, der Bildmarke „Bundestagsadler“ und der kombinierten Wort-Bild-Marke „Deutscher Bundestag mit Bundestagsadler“.Die Produktpalette ist mit dem Deutschen Bundestag abzustimmen. Die Produkte müssen eine dem Ansehen des Parlaments Rechnung tragende Qualität haben, den Gestaltungsrichtlinien des Deutschen Bundestages (Corporate Design) entsprechen und verschiedene Preissegmente abdecken. …..“

Da kann man sich manches vorstellen: Bundestagsadler auf der Kaffeetasse, auf Bestecken, auf Tellern, auf Schreibtischunterlagen, auf T-Shirts, auf Manschettenknöpfen, auf Aktentaschen, Bildschirmschonern usw. Das sind wahrscheinlich „dem Ansehen des Parlaments Rechnung tragende Qualität„s-Produkte.

Aber dann geht es los: Wie ist es mit Seife, wie ist es mit Toilettenpapier, Rasierwasser usw.? Auch „dem Ansehen des Parlaments Rechnung tragende Qualität“s-Produkte? Auf den ersten Blick nein, aber: Wenn mal mal überlegt, wie viel Mist im Bundestag verzapft wird und wie und wer sich alles ggf. von Projekten reinwaschen will/muss: Dann könnte die Produktpalette hier erweitert werden bzw. auch so weit gehen :-).

Der Kollege von der Strafakte hat es übrigens auch schon entdeckt. Der fragt sich: Manschettenknöpfe mit Bundesadler[?]

Wie fleißig war der 17. BT, oder: Erledigt/nicht erledigt?

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Am 22.09.2013, also am kommenden Sonntag, geht die 17. Legislaturperiode des Bundestages zu Ende, na ja, ich glaube nicht so ganz, sondern wohl erst mit dem Zusammentritt des neuen Bundetages. Aber immerhin wird am kommenden Sonntag gewählt – nicht vergessen!! – und da ist es doch mal ganz interessant, einen Rückblick zu machen und sich die Frage zu stellen: Was hat denn nun der 17. Bundestag, von dem erledigt, was er sich die Regierungsparteien 2009 im Koalitionsvertrag auf die „To-Do-Liste“ geschrieben hatte. Ich mache es mir da einfach und greife auf den „Ausblick auf die Strafgesetzgebung in der 17. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages von 2009-2013“ zurück, den wir vom VorRiKG Olaf Arnoldi, Berlin, im StRR hatten (vgl. StRR 2009, 449).

I. Materielles Strafrecht

Kronzeugenregelung erledigt
Sicherungsverwahrung wohl eher nicht erledigt
Neufassung des § 113 Abs. 2 StGB auf den besonderen strafrechtliche Schutz von Polizeibeamten und anderen Personen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen nicht erledigt
Zwangsheirat Übergang von § 237 StGB in § 240 StGB
Änderung des § 353b StGB – Verletzung eines Dienstgeheimnisses – zu Gunsten von Journalisten erledigt
Jugendrecht: Erhöhung der Obergrenze für die Jugendstrafe und Warnschussarrest erledigt.

 

II. Verfahrensrecht

Beschlagnahmeschutz für Journalisten im Rahmen der §§ 94, 97 StPO erledigt
Online-Durchsuchung nicht erledigt
Erweiterung des § 153a StPO auch auf das Revisionsgericht nicht erledigt
Entfallen der Unterscheidung zwischen Verteidigern und anderen durch die StPO insoweit nicht privilegierten Rechtsanwälten in § 160a StPO erledigt
Einführung einer Erscheinenspflicht von Zeugen vor der Polizei zum Glück nicht erledigt
Erweiterung der Möglichkeit Wiederaufnahme des Verfahrens zuungunsten des Angeklagten (§ 362 StPO) auf die Fälle, wenn aufgrund neuer wissenschaftlicher Untersuchungsmethoden, insbesondere der DNA-Analyse, nachträglich der Nachweis der Täterschaft geführt werden kann. nicht erledigt

Na ja, sieht doch gar nicht sooo schlecht aus, oder. Im Verfahrensrecht war man nicht so fleißig, aber das musste auch nicht alles umgesetzt werden. Und wenn man dann bedenkt, dass außerdem noch einige Gesetze neu gekommen sind, die in der Aufstellung nicht enthalten waren, wie

  • das 2. KostRMoG oder
  • das StORMG.

Übrigens: Die Änderung des § 81a StPO – teilweises Wegfall des Richtervorbehalts in Abs. 2 – das hat der 17. BT nicht mehr geschafft. Sicherlich wird der Gesetzesvorschlag neu eingebracht. Aber erst mal hat man wahrscheinlich anderes zu tun., Egal, wer gewinnt. Die „Futtertröge“ müssen neu verteilt werden.

Das Gefeilsche/das Hin und Her hat (fast) ein Ende – RVG-Reform kommt (?)

Als ich die Überschrift: „Das Gefeilsche/das Hin und Her hat (fast) ein Ende – RVG-Reform kommt“ geschrieben hatte, habe ich dann doch lieber noch mal ein Fragezeichen gesetzt. Denn man weiß ja nicht, was den Länder ggf. noch bis zum nächsten Freitag, 05.07.2013, einfällt. Vielleicht dann doch noch einen größeren Schluck aus der Pulle?

Wenn nicht: Dann kann man hoffen, dass nach dem Hin und Her der letzten Wochen das 2. KostRMoG, das als Artikelgesetz die Änderungen des RVG enthält, den Bundesrat passiert und damit dann auch die RVG-Reform durch ist. Denn gestern hat der Bundesrat die Änderungen, die der Vermittlungsausschuss am 27.06.2013 beschlossen hat, gebilligt und somit steht nur noch die Entscheidung  des Bundesrates aus (vgl. dazu die DAV-Depesche v. 27.06.2013).

Ob allerdings das Gesetz noch im Juli im BGBl verkündet wird und dann am 01.08.2013 in Kraft tritt, ist für mich noch sicher sicher. Die Justiz in den Ländern muss ja ihre Software anpassen und ob die das so schnell können? Man wird sehen, wie „heiß“ die Länder auf die Mehreinnahmen sind.

Ein Verteidiger mutiert zum Staatsanwalt – das gibt es (aber nur) im Bundestag

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Der Kollege Hoenig hatte in seinem Blog neulich unter der Überschrift „Kreuzberger Strafverteidiger beraten Gesetzgeber“ über die Teilnahme seines Kanzleikollegen Tobias Glienke am 12.12.2012 an der Experten-Anhörung im Bundestag zur geplanten Änderung der Kronzeugenregelung (§ 46b StGB) berichtet. Zu Recht „mit Stolz“, denn dahin kommt man ja nun nicht so schnell und es ist sicherlich eine schöne Erfahrung, an der Stelle mal geraten/geholfen zu haben.

Allerdings: Wahrscheinlich dürfte beim Kollegen Hoenig die Freude inzwischen ein wenig getrübt sein, denn: Als ich jetzt vor einigen Tagen auf der Homepage des Bundestages für meinen Beitrag „What´s new in 2013 bzw. was erwartet uns an neuen Gesetzen?“ nach den straf- und strafverfahrensrechtlichen Neuerungen 2013 gesucht habe, bin ich dabei im Textarchiv des BT auch auf die Meldung zu der Anhörung vom 12.12.2012 gestoßen (vgl. hier unter „Ja zu Änderungen an der Kronzeugenregelung„.

Und siehe da: Auf der Liste der geladenen Sachverständigen finde ich keinen Rechtsanwalt „Tobias Glienke, Berlin“, dafür aber einen „Thomas Glienke, Staatsanwaltschaft Berlin“. Den gibt es aber nicht, wie mir der Kollege Glienke auf Anfrage versichert.

Nun der Kollege wird mit der Vornamensänderung „Tobias“ wird „Thomas“ leben können, obwohl das auch schon nicht schön ist. Aber dass er nun gleich auch zum „Staatsanwalt“ mutiert bzw. von der „Staatsanwaltschaft Berlin“ kommen soll, das wird er weniger schön finden. Zumal: Da ich den Kollegen Glienke kenne (er war bei mir im FA-Kurs), wird er sich auch nicht so geäußert haben, dass die Zuhörer davon ausgehen mussten, er komme von der StA. Also Lapsus. Ok, kann immer passieren, darf und sollte aber nicht. Schon gar nicht beim „Hohen Haus“. Etwas mehr Sorgfalt wäre da sicher angebracht.

Man kann nur hoffen, dass die geplante Änderung des § 46b StGB mit mehr Sorgfalt erfolgt als der Bericht über die Expertenanhörung.