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Verständigung III: Verständigung im Strafbefehlsverfahren – Beschränkung des Einspruchs wirksam?

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Und als letzte Entscheidung aus der Reihe „Verständigungsfragen“ weise ich dann auf den KG, Beschl. v. 09.01.2017 – (4) 161 Ss 180/16 (248/16) – hin. Es geht um die Wirksamkeit der Beschränkung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl im Rahmen einer Verständigung.

Dazu meint das KG in seinem Leitsatz:

Die Beschränkung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl ist unwirksam, wenn sie im Rahmen einer Verständigung gemäß § 257c StPO erfolgt, bei der der Angeklagte nicht gemäß § 257c Abs. 5 StPO belehrt wurde.

Ich kann auch mal kurz 🙂 .