Mit der Frage „Darf ein Gerichtspräsident einen nach seiner Auffassung zu langsamen Richter ermahnen?“ hat sich in der vergangenen Woche das baden-württembergische Richterdienstgericht befasst.
Hintergrund: RiOLG Thomas Schulte-Kellinghaus ist Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe; er erledigt weniger Fälle als andere Richter, weil er sich für den einzelnen Fall besonders viel Zeit nimmt. Seine Gerichtspräsidentin hat ihn deshalb im Februar förmlich ermahnt. Er erledige in manchen Jahren weniger Fälle als ein Halbtagsrichter. Das sei „jenseits aller großzügig zu bemessenden Toleranzbereiche“.
Die Geschichte landete jetzt beim baden-württembergische Richterdienstgericht, das der Gerichtspräsidentin Recht gegeben hat. Der RiOLG durfte von der Gerichtspräsidentin ermahnt werden. Die Orientierung an der Erledigungszahl eines „durchschnittlichen“ Richters sei nicht unzulässig, so der Vorsitzende des Richterdienstgerichts.
Weitere Einzelheiten in der Badischen Zeitung oder auch hier bei LTO unter: „Freiburger Richter verliert vor Dienstgericht Nicht faul, aber zu gründlich„.