Der Kollege von der Strafakte hatte vor einigen Tagen unter der Überschrift: Dumm gelaufen: Besucher klaut Fahrrad des Richters über einen misslungenen Fahrraddiebstahl in einem Gerichtsgebäude berichtet. Dazu passt ganz gut der Bericht aus den „Westfälischen Nachrichten“ vom 13.09.2014 über das krachende Ende eines Autodiebstahls in Münster (vgl. hier: Autodieb auf der Hafenstraße gestellt). Der Kollege wird es mir daher hoffentlich nachsehen, wenn ich unser Posting daher auch mit „Dumm gelaufen…“ einleite.
Was ist passiert?
Nun, die „WN“ melden einen kuriosen Verkehrsunfall auf der münsterischen Hafenstraße mit folgender Ursache: Am vergangenen Freitagmorgen war einem aus Essen stammenden Kfz-Eigentümer der Pkw gestohlen worden. Das hatte der bei der Polizei gemeldet und sich dann für den Heimweg ins Ruhrgebiet einen Leihwagen besorgt. Mit diesem war er gegen 13 Uhr vom Ludgerikreisel aus Richtung Hafen unterwegs. Und, oh Wunder. Dort kam ihm – in der anderen Richtung fahrend – sein gestohlener Pkw entgegen, versehen immer noch mit dem Original-Kennzeichen. Der Essener hat nicht lange gezögert und hat den von ihm gefahrenen Leihwagen vor seinen gestohlenen Pkw gesetzt, um den aufzuhalten. Dieser setzte zurück und wollte fliehen. Doch die Flucht war – so die WN – „schnell beendet, als der Wagen rückwärts auf ein drittes Auto auffuhr: Der Autodieb war eingekeilt.Schwer verletzt wurde ersten Informationen nach niemand bei dem Unfall. Im gestohlenen Wagen saßen vier Männer, die die Polizei mit zur Wache nahm.“
Also sicherlich ein krachendes Ende eines Autodiebstahls. So weit so gut. Interessant sind aber sicherlich auch die (Versicherungs)Fragen danach, wer denn nun für die Schäden an den beiden Kfz aufkommt? Bin kein Versicherungsrechtler und darum lass ich das Sinnieren darüber mal lieber. Können immer nur Vermutungen sein 🙂 .