Wir wissen alle bzw. hören immer wieder: „Geiz ist geil“ bzw.: In den Zeiten des Internets wird an vielen Stellen versucht, kostenlos an Informationen/Leistungen zu kommen. Das ist ja auch grundsätzlich ok und ich leiste dem sicherlich auch mit meiner HP und auch den (kostenlosen) Antworten auf (Gebühren)Fragen Vorschub. Nur: Für manche Dinge habe dann auch ich wenig Verständnis und da springt mir dann schon mal der „sprichwörtliche Draht aus der Mütze“. So vor einigen Tagen bei einer Anfrage eines mir unbekannten Nutzers/Besuchers meiner Homepage. Die lautete wie folgt:
„Sehr geehrter Herr Burhoff,
darf ein RA für Strafrecht eine halbe Grundgebühr (100 Euro) berechnen, obwohl er nur meiner Schilderung des Vorwurfs zugehört hat. Es kam zu keiner Mandatserteilung, weil der RA mir nicht kompetent genug schien, die geforderte Stellungnahme innerhalb der verbleibenden Woche zu schreiben. Kein Mandat – keine Grundgebühr, steht zumindst bei wikipedia.
Freundliche Grüße“
Schön, dass er freundlich grüßt. Ich habe dann weniger freundlich geantwortet:
Sehr geehrter Herr ppp.,
nun lassen wir mal die Frage der Grundgebühr außen vor. Was meinen Sie denn, wovon der Rechtanwalt lebt bzw. sein Büro unterhält? Von kostenlosen Auskünften? Die 100 € dürften, wenn nicht über die Nr. 4100 VV RVG, dann aber über § 34 RVG zu Recht angesetzt sein.
Wohin darf ich meine Rechnung schicken?“
Ich habe dann nichts mehr gehört. Sitze also jetzt auf meiner Rechnung 🙂 . Im Übrigen: Es lebe wikipedia, allerdings ist dort bei der Grundgebühr auch der Hinweis auf den § 34 RVG – Beratungsgebühr enthalten.