Die Frage, ob ein AAK-Messung fehlerfrei und damit im Bußgeldverfahren verwertbar ist, kann für den Ausgang des Bußgeldverfahrens entscheidende Bedeutung haben. Deshalb war ich froh, dass es mir gelungen ist, einen Gerichtsmediziner zu gewinnen, der zu der Problematik einen Beitrag für den StRR verfasst hat. Den haben wir dann gleich auch im VRR gebracht.
Der Beitrag auf StRR 2012, 177 unter dem Titel „Fehler und Störeinflüsse bei der gerichtsverwertbaren AAK-Messung„, verfasst von Dr. Andreas Schuff aus Saarbrücken, steht derzeit (für einen Monat) zum Download bei Heymanns-Strafrecht online. Natürlich – wie immer bei uns – kostenlos.