Schlagwort-Archive: § 265a StGB

Fahrgast ohne Ticket muss nicht unbedingt ein Schwarzfahrer sein

Das OLG Frankfurt hat im Sommer in seinem Beschl. v. 20.07.2010 – 1 Ss 336/09 noch mal zum „Schwarzfahren“ Stellung genommen (§ 265a StGB). Nach Auffassung des OLG reicht es für eine vollendete Schwarzfahrt noch nicht aus, wenn der Fahrgast im Wagen ohne Fahrschein angetroffen wird. Maßgeblich für die Leistungserschleichung sei die Tatsache, dass sich das Fahrzeug bereits in Bewegung gesetzt habe und die Fahrt nicht mehr abbreche. Das Gericht müsse dem Beschuldigten deshalb nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Kontrolle bereits eine gewisse Wegstrecke in der Bahn zurückgelegt hat. Dazu gehörten Angaben zur Haltestelle, an der er eingestiegen ist, und zum Fahrtweg des Schwarzfahrers, die in dem Urteil des Landgerichts fehlten. Der «objektive Tatbestand der Leistungserschleichung» sei – so das OLG – nicht dann schon erfüllt, wenn der Fahrgast das Verkehrsmittel unberechtigt nutze, heißt es im Urteil. Er müsse vielmehr vortäuschen, dass er berechtigt ist, die Bahn zu benutzen. Das liegt auf der Linie des BGH-Beschlusses v. Beschl. v. 08.01.2009 – 4 StR 117/08. Damit ergeben sich in den Fällen sicherlich an der ein oder anderen Stelle Verteidigungsansätze.