Nun ist es schon fast drei Wochen her, dass der Bundesrat abschließend über das 2. KostRMoG entschieden hat (vgl. Juch-Hu: Es ist vollbracht – RVG-Reform im Bundesrat durch) und bislang ist noch nichts im BGBl. veröffentlicht. Das muss aber in diesem Monat noch geschehen, weil sonst das Gesetz nicht zum 01.08.2013 in Kraft treten kann.
Man fragt sich, woran es liegt, dass der Bundespräsident noch nicht unterschrieben und damit den Weg für die Veröffentlichung im BGBl frei gemacht hat. Ich habe mich mal ein wenig umgehört und aus – gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen 🙂 – gehört/erfahren:
Der Bundespräsident ist/oder war bis vor kurzem auf Reisen in Lettland. In diesen Fällen unterschreibt der Bundesratspräsident. Konnte er aber nicht, weil das BMJ von der Reise nichts wusste und „der Bundespräsident“ unter das Gesetz geschrieben hat.
Ob die „verrückte Sache :-)“ stimmt, weiß ich nicht. Aber, falls er wieder zu Hause sein sollte, der liebe Herr Gauck: Nehmen Sie einfach Füller in die Hand nehmen und schnell unterschreiben. Ca. 160.000 Rechtsanwälte würden es ihnen danken.